Archiv: Juli 2014

Hier sehen Sie alle Einträge die im Juli 2014 veröffentlich wurden.

Aktuelles

Haften Eltern für die Urheberrechtsverletzungen ihrer erwachsenen Kinder, wenn diese noch bei ihnen wohnen? Die Kanzlei Königstraße in Stuttgart berichtet über ein wichtiges Urteil des BGH zum Thema Filesharing

Eltern haften nicht für die Urheberrechtsverletzungen ihrer volljährigen Kinder, selbst wenn diese noch zu Hause wohnen und der Internetanschluss auf die Eltern angemeldet ist. Entscheidend ist dabei, dass die Eltern von der Rechtsverletzung ihrer Sprösslinge nichts wussten. So urteilte der Bundesgerichtshof am 8.1.2014 (Az. I ZR 169/12). Im genannten Fall hatte der zwanzigjährige Stiefsohn eines […]

Wir suchen: Auszubildende/n zur/m Rechtsanwaltsfachangestellten

Ab sofort (auch als Quereinstieg), spätestens aber zum 01.09.2014, suchen wir eine/n Auszubildende/n zur/m Rechtsanwaltsfachangestellten. Vor Beginn der Ausbildung zum 01.09.2014 besteht auch die Möglichkeit, ein längeres bezahltes Praktikum zu absolvieren. Wir setzen überdurchschnittliches Engagement, gute Rechtschreibkenntnisse sowie gute allgemeine PC-Kenntnisse voraus. Sie sollten ein freundliches Auftreten besitzen und sowohl selbständig als auch gerne in […]

Wir suchen: Rechtsanwaltsfachangestellte/n (Vollzeit)

Die Kanzlei Königstraße sucht ab sofort eine/n motivierte/n Rechtsanwaltsfachangestellte/n in Vollzeit. Sie sollten sich sehr gut mit dem Anwaltsprogramm RA-Micro auskennen, gute allgemeine PC-Kenntnisse besitzen sowie sehr gute Kenntnisse im Mahn- und Zwangsvollstreckungswesen mitbringen. Berufserfahrung ist wünschenswert. Sie schreiben Diktate, betreuen die Kanzleiorganisation und die Auszubildenden, bearbeiten selbständig Mahn- und Zwangsvollstreckungsangelegenheiten, erstellen Rechnungen nach Stundensatz […]

Steffen Köster, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht in der Kanzlei Königstraße zum Thema: Das Berliner Testament – weit verbreitet und beliebt – … aber auch gefährlich!

Es wird oft angenommen, dass Ehepartner sich automatisch gegenseitig beerben, wenn einer von beiden verstirbt. Dies ist jedoch nur zum Teil richtig. Haben die Eheleute Kinder, beträgt der gesetzliche Erbteil des überlebenden Ehegatten in Zugewinngemeinschaft gerade einmal 50%. Die Kinder erben die weiteren 50%. Aus diesem Grund ist das sogenannte „Berliner Testament“ sehr beliebt. In […]

Jetzt anrufen: 0711 2483830
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