Thema: Berliner Testament

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Steffen Köster, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht in der Kanzlei Königstraße zum Thema: Das Berliner Testament – weit verbreitet und beliebt – … aber auch gefährlich!

Es wird oft angenommen, dass Ehepartner sich automatisch gegenseitig beerben, wenn einer von beiden verstirbt. Dies ist jedoch nur zum Teil richtig. Haben die Eheleute Kinder, beträgt der gesetzliche Erbteil des überlebenden Ehegatten in Zugewinngemeinschaft gerade einmal 50%. Die Kinder erben die weiteren 50%. Aus diesem Grund ist das sogenannte „Berliner Testament“ sehr beliebt. In […]

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