Der Erblasser kann zur Fürsorge für den Nachlass nach seinem Tode eine Vertrauensperson als Testamentsvollstrecker bestimmen. Der Testamentsvollstrecker verwaltet den Nachlass und trägt dafür Sorge, dass der Wille des Erblassers umgesetzt wird. Er erfüllt Nachlassverbindlichkeiten und macht Rechte für den Nachlass geltend.
Rechtsanwalt Steffen Köster ist selbst zertifizierter Testamentsvollstrecker (DVEV). Er berät in dieser Funktion regelmäßig Testamentsvollstrecker in der Ausübung ihres Amtes und übernimmt auch persönlich gerne für Sie das Amt des Testamentsvollstreckers.
Mit einem Testament wird die Erbschaft geregelt. Das Testament ist die einseitige Verfügung von Todes wegen, durch die der Erblasser einen Erben bestimmen, ein Vermächtnis zuwenden oder eine Auflage anordnen kann.
Wurde vor dem Tod kein wirksames Testament errichtet oder ein Erbvertrag geschlossen, tritt automatisch die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Diese Erbfolge entspricht nicht immer den Vorstellungen des Erblassers und führt oftmals zu Streitigkeiten unter den Angehörigen. Die gesetzliche Erbfolge sieht beispielsweise vor, dass in einer kinderlosen Ehe die Eltern neben dem überlebenden Ehegatten zu Erben werden und mit diesem eine Erbengemeinschaft bilden. Erbengemeinschaften streiten oft jahrelang um die Verteilung des Nachlasses. Das Finanzamt erhebt zusätzlich Erbschaftssteuern. Nicht selten müssen aufgrund dieser Streitigkeiten und Steuerforderungen Nachlass-Immobilien versteigert oder Familien-Unternehmen verkauft bzw. liquidiert werden.
Die gesetzliche Erbfolge lässt sich aufgrund eines Testaments (oder eines Erbvertrags) ganz oder teilweise ausschließen. Testamente und Erbverträge sind daher unumgänglich und sollten so gestaltet sein, dass Streitigkeiten und Steuern möglichst verhindert werden.
Als Fachanwalt für Erbrecht ist Steffen Köster Ihr Ansprechpartner für Inhalt, Errichtung, Widerruf, Auslegung und Anfechtung von Testamenten sowie zur sinnvollen und steueroptimierten vorweggenommenen Erbfolge, also der Vermögensübertragung zu Lebzeiten. Als zertifizierter Testamentsvollstrecker (DVEV) begleitet Rechtsanwalt Köster Testamentsvollstreckungen beratend, vertritt Testamentsvollstrecker im außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren und übernimmt auf Wunsch des Erblassers selbst regelmäßig das Amt des Testamentsvollstreckers zur Verwaltung bzw. Auseinandersetzung des Nachlasses.
Befindet sich Auslandsvermögen im Nachlass, verfügt Herr Köster als Vize-Präsident des Europäischen Anwaltsvereins „AEA International Lawyers Network“ (www.aeuropea.com) über beste Kontakte zu Kooperationskanzleien weltweit, mit denen gemeinsam effektiv Nachlassverfahren abgewickelt werden können.
Übertragen Sie Ihr Vermögen sinnvoll und unter Vermeidung von Erbstreitigkeiten auf die nächste Generation!
Im Rahmen von Seminaren und Vorträgen zeigt Steffen Köster regelmäßig anhand von praktischen Beispielen und interessanten Gerichtsurteilen, was bei der Testamentsgestaltung zu beachten ist.