Familienrecht

Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse der Personen, die durch Ehe, Familie und Verwandtschaft miteinander verbunden sind. Wir helfen Ihnen gerne bei einer Eheschließung in allen Fragen, die beispielsweise die Gestaltung eines Ehevertrages betreffen. Falls Sie unschlüssig sind, ob der Güterstand der Zugewinngemeinschaft bestehen oder die Gütertrennung bzw. Gütergemeinschaft vereinbart werden sollte, sind wir Ihr Ansprechpartner. Auch während der Trennung und im Vorfeld einer Scheidung unterstützen und beraten wir Sie gerne außergerichtlich.

Da eine einvernehmliche Scheidung bei interessengerechter Beratung die Möglichkeit bietet, eine Ehe mit Würde und Anstand zu beenden, versuchen wir stets, zunächst auf eine einvernehmliche Scheidung hinzuwirken. Sollte ein Einvernehmen jedoch nicht erzielt werden, setzen wir das Verfahren natürlich auch streitig fort.

Daher beraten und vertreten wir Sie ebenso bei gerichtlichen Auseinandersetzungen in allen zu regelnden Gebieten, so u.a. bei Trennung und Scheidung, bei Unterhaltssachen, bei der Regelung von elterlicher Sorge und Umgang, beim Zugewinnausgleich, beim Versorgungsausgleich und bei Anfechtung der Vaterschaft. Das Familienrecht hat hierbei viele Bezüge zu anderen Rechtsgebieten, wie beispielsweise Erbrecht. Durch die vielseitige Ausrichtung unserer Kanzlei ist es uns möglich, Sie auch in diesen Bereichen kompetent zu beraten.

Terminsvertretung

Sie sind Vertreter einer Kanzlei bzw. selbst als Anwalt aktiv und können einen Gerichtstermin im Raum Stuttgart nicht wahrnehmen? Gerne vertreten wir Ihre Mandanten vor Gericht.

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Ansprechpartner für Familienrecht:

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