Wer sein Vermögen mit dem Tod durch Testament oder durch gesetzliche Erbfolge auf die nächste Generation überträgt, muss damit rechnen, dass hohe Erbschaftssteuern auf die Erben zukommen könnten. Nicht selten werden die Erben dadurch gezwungen geerbte Immobilien zu belasten oder zu veräußern, um die Steuerforderung begleichen zu können. Die gute Nachricht: Erbschaftssteuern lassen sich in den allermeisten Fällen vermeiden, wenn sich die Eltern beraten lassen, wie sie Vermögen zu Lebzeiten auf ihre Kinder oder Enkel übertragen können. Hierzu bieten sich Immobilienübertragungen an, da die Übertragenden sich weitreichende Nutzungsrechte an den Immobilien vorbehalten können. Weiter kann abgesichert werden, dass die Beschenkten die Immobilie nicht belasten oder verkaufen können, dass die Immobilie nicht in eine eventuelle Insolvenzmasse fällt oder Gläubiger der Kinder hierauf Zugriff nehmen und vieles mehr. Es ist auch möglich, sich von seinen Kindern im Gegenzug Pflegeleistungen und Leibrenten versprechen zu lassen oder einen Pflichtteilsverzicht zu erhalten. Im Ergebnis lässt sich der Übertragende so absichern, dass er kaum anders steht als zuvor, als er noch Eigentümer war oder durch die Gegenleistungen sogar besser. Und auf ungeliebte Eigentümerversammlungen muss der Übertragende auch nur noch dann gehen, wenn er dies weiterhin möchte.
Durch lebzeitige Immobilienübertragen ersparen Sie Ihren Erben (hohe) Erbschaftssteuern und sorgen gleichzeitig für Frieden unter den Erben, da die Immobilien nicht mehr Bestandteil einer Erbauseinandersetzung werden können. Neben den steuerlichen Vorteilen können durch Immobilienschenkungen auch Pflichtteilsansprüche ungeliebter Kinder reduziert werden und es kann der Regress des Sozialleistungsträgers verhindert werden, der im Alter die Kosten eines Pflegeheims trägt.
Daher ist jedem Immobilieneigentümer dringend zu raten, sich über die Möglichkeiten einer vorweggenommenen Erbfolge beraten zu lassen.