Haften Eltern für die Urheberrechtsverletzungen ihrer erwachsenen Kinder, wenn diese noch bei ihnen wohnen? Die Kanzlei Königstraße in Stuttgart berichtet über ein wichtiges Urteil des BGH zum Thema Filesharing

Eltern haften nicht für die Urheberrechtsverletzungen ihrer volljährigen Kinder, selbst wenn diese noch zu Hause wohnen und der Internetanschluss auf die Eltern angemeldet ist. Entscheidend ist dabei, dass die Eltern von der Rechtsverletzung ihrer Sprösslinge nichts wussten. So urteilte der Bundesgerichtshof am 8.1.2014 (Az. I ZR 169/12).

Im genannten Fall hatte der zwanzigjährige Stiefsohn eines Polizisten, der mit ihm gemeinsam in einem Haushalt lebt, im Internet illegal etwa viertausend Musikdateien auf einer Tauschbörse angeboten. Der Polizist wurde von vier Plattenfirmen abgemahnt und sollte ca. 3.400 Euro Strafe bezahlen – denn er sei, laut Kläger, verpflichtet gewesen, die Online-Geschäfte seines Stiefsohnes zu überwachen.
Das Gericht befand, es sei nicht Aufgabe der Eltern, ihre volljährigen Kinder zu kontrollieren. Wenn jedoch ein Verdacht vorgelegen hätte, wenn die Eltern z.B. Kenntnis von einem Abmahnschreiben gehabt hätten, wären sie zur Kontrolle verpflichtet worden und hätten einen Missbrauch verhindern müssen.

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