Was ist ein Behindertentestament?
Die Kosten für Betreuung, Pflege und Heimunterbringung eines behinderten Menschen werden von den Trägern von Sozialleistungen oder der Eingliederungshilfe übernommen. Wenn aber ein Mensch mit Behinderung eigenes Vermögen besitzt, z.B. infolge einer gemachten Erbschaft, wird dieses Vermögen – mit Ausnahme des Schonvermögens – vollständig vom Sozialhilfeträger eingezogen.
Ein behinderter Mensch hätte also nichts davon, etwas geerbt zu haben.
Um sicherzustellen, dass das Familienvermögen erhalten bleibt und das behinderte Kind dauerhaft finanziell gut ausgestattet ist, ist es für die Eltern eines behinderten Kindes daher ratsam, ein so genanntes „Behindertentestament“ errichten zu lassen. Dies sollte ein auf das Erbrecht spezialisierter Anwalt tun, denn es müssen einige Dinge beachtet werden.
- Generell müssen Regelungen auch für den Todesfall eines einzelnen Elternteils getroffen werden.
- Das ausstehende Erbe muss höher als der Pflichtteil sein, denn dieser würde vom Sozialhilfeträger vollständig eingezogen.
- Das behinderte Kind sollte im Testament lediglich als Vorerbe eingesetzt werden. Damit bekommt es das Erbe nicht zur freien Verfügung, kann aber Erträge aus dem Erbe, z.B. Zinserlöse, nutzen. Im Todesfall fällt das Vermögen dann beispielsweise an seine Geschwister, die zu Nacherben bestimmt werden. Auf diese Weise ist gewährleistet, dass das Vermögen in der Familie bleibt.
- Zur Verwaltung des Erbes muss ein Testamentsvollstrecker eingesetzt werden, der nicht gleichzeitig der rechtliche Betreuer des behinderten Kindes ist. Der Testamentsvollstrecker verwaltet die Erträge aus dem vererbten Vermögen, kann z.B. Urlaubsreisen des Behinderten bezahlen, sein Hobby finanzieren oder sich regelmäßig um Geschenke für diesen kümmern.
All dies kann von den Eltern bestimmt und detailliert in einem individuellen Behindertentestament festgelegt werden.
In unserer Kanzlei in Stuttgart sind unsere Rechtsanwälte im Erbrecht auf die Erstellung von Behindertentestamenten spezialisiert, es werden hierzu regelmäßig Fachvorträge gehalten. Vereinbaren Sie gerne einen Termin.