Die Unternehmergesellschaft muss auf ihre Haftungsbeschränkung hinweisen

Die Rechtsform der UG – der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) – ist eine Sonderform der GmbH, salopp auch „Mini-GmbH“ genannt. Sie ist besonders für Gründerinnen und Gründer von kleinen Unternehmen attraktiv, denn zur Gründung bedarf es nur ein geringes Stammkapital – mindestens einen Euro. Eine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) wird durch einen oder mehrere Gesellschafter vertreten, deren Haftung begrenzt ist.
In der Praxis wird jedoch der Zusatz „haftungsbeschränkt“ in der Firmierung häufig weggelassen, da dies – so die Überlegung – eine abschreckende Wirkung auf die Kunden haben könnte. Doch dadurch sind die Kunden fälschlicherweise der Meinung, mindestens eine Person in dieser Firma würde persönlich haften.

Der Bundesgerichtshof stellte nun klar: Wenn in der Unternehmergesellschaft der Zusatz „haftungsbeschränkt“ fehlt, dann ist die beschränkte Haftung der Gesellschafter aufgehoben und sie haften mit ihrem Privatvermögen für Verbindlichkeiten der Gesellschaft! (BGH, AZ III ZR 210/20, Urteil vom 13.01.2022). Gleiches gilt übrigens auch, wenn die Rechtsform gar nicht genannt wird.

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