Neues Urteil zur Patientenverfügung mit weitreichenden Folgen

In einer Patientenverfügung legt jemand schriftlich nieder, wie er medizinisch behandelt werden möchte, wenn er selbst nicht mehr in der Lage ist zu entscheiden. Zentrales Thema in einer Patientenverfügung ist in der Regel, dass lebensverlängernde medizinische Maßnahmen nicht mehr unternommen werden sollen, wenn der gesundheitliche Zustand hoffnungslos ist.

Der Bundesgerichtshof fällte aktuell eine Entscheidung zum Thema Patientenverfügung, die weitreichende Folgen haben wird, denn demnach sind zahlreiche Patientenverfügungen unwirksam und müssen neu verfasst werden  (Az. XII ZB 61/16, Urteil vom 06.07.2016).

Zur Verhandlung kam der Fall einer 70-jährigen Patientin, die einen Hirnschlag erlitten hatte. Sie hatte einer ihrer drei Töchter eine Generalvollmacht erteilt, damit diese entscheiden dürfe, was im Fall einer schweren Erkrankung zu tun sei. Die beiden anderen Töchter waren mit der künstlichen Ernährung, die die Tochter in Absprache mit der Ärztin vereinbart hatte, nicht einverstanden, denn sie sahen darin den Willen der Mutter nicht verwirklicht. Konkret ging es darum, ob künstliche Ernährung zu den „lebensverlängernden Maßnahmen“ gezählt werden dürfe – die die Mutter in ihrer Patientenverfügung explizit ausgeschlossen hatte. Die beiden Schwestern klagten und verloren den Rechtsstreit.

Das Resultat: Wenn eine Patientenverfügung rechtssicher sein soll, muss sie präzise und detailliert formuliert sein. Nicht gewollte ärztliche Maßnahmen müssen genau aufgelistet sein. Jeder Beteiligte muss klar daraus ersehen können, was der Betroffene will – und was er nicht will. Allgemeine Formulierungen wie der Wunsch nach einem „würdevollen Tod“ sind zu unkonkret, sie hätten im Streitfall vor Gericht keinen Bestand. Einer solchen Formulierung kann, laut BGH, der Wille des Betroffenen nicht entnommen werden – selbst, wenn die Angehörigen den Sterbenswunsch eindeutig erkennen.

Das bedeutet für unsere Mandanten: Die älteren Patientenverfügungen sollten unbedingt daraufhin überprüft werden, ob sie präzise genug formuliert sind und den Willen des Patienten eindeutig wiedergeben. Hier ist juristischer Rat dringend ratsam.

In unserer Anwaltskanzlei in Stuttgart ist Rechtsanwältin Kerstin Herr Ihre kompetente Ansprechpartnerin für Fragen rund um Patientenverfügungen sowie Vorsorgevollmachten. Vereinbaren Sie einen Termin!

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