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Thema: Eigenbedarfskündigung
Aktuelles
Rechtsanwalt Talic aus der Kanzlei Königstraße informiert zu einem aktuellen Urteil des BGH zur Begründung der mietrechtlichen Eigenbedarfskündigung
Einem aktuellen BGH-Urteil zufolge reicht es aus, wenn ein Vermieter bei einer Eigenbedarfskündigung dem Mieter nur den Namen derjenigen Person benennt, die in die Wohnung ziehen soll (Urteil vom 30. April 2014 – VIII ZR 284/13). Angaben zu weiteren Personen (wie in diesem Fall dem Lebensgefährten) sind nicht notwendig. In diesem Fall unterlag damit ein […]