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Vermögen schützen und Erbstreitigkeiten vermeiden – die Familiengesellschaft

Wer sein Unternehmen an die nächste Generation weitergeben will, denkt zunächst an die Errichtung eines Testaments. Doch eine vorausschauende Nachfolgeplanung muss schon viele Jahre früher beginnen! Die Gründung einer Familiengesellschaft kann ein wirkungsvolles Instrument sein, um das Familienvermögen zu erhalten und die Nachfolge ohne Konflike innerhalb der Familie klar zu regeln.

Bei einer Familiengesellschaft werden Immobilien, Unternehmensbeteiligungen und andere Vermögenswerte in einer gemeinsamen Gesellschaft gebündelt. Im Erbfall werden nun nicht einzelne Vermögensanteile übertragen, sondern Kinder und Enkel erhalten Anteile an dieser Gesellschaft. Auf diese Weise bleibt das Vermögen als Ganzes erhalten und kann über Generationen hinweg gemeinsam verwaltet werden. Der Vorteil: Schon frühzeitig wird festgelegt, wie die Befugnisse innerhalb dieser neuen Gesellschaft verteilt sein werden. Welche Gesellschaftsform ist geeignet? Wer trifft die Entscheidungen? Wie werden die Gewinne verteilt? Was passiert, wenn ein Gesellschafter wechselt?
Klare, eindeutige Vereinbarungen schaffen hier Transparenz und lassen Konflikte gar nicht erst entstehen. Auch steuerliche Aspekte spielen bei der Familiengesellschaft eine große Rolle. Wenn die Gründung einer Familiengesellschaft sorgfältig überlegt und geplant ist, lassen sich einige interessante Gestaltungsmöglichkeiten nutzen. Welche Lösung im Einzelfall die richtige ist, muss juristisch geprüft werden.

In unserer Anwaltskanzlei in Stuttgart, die auf das Erbrecht spezialisiert ist, sehen wir immer wieder: Viele Erbstreitigkeiten entstehen nicht erst nach einem Todesfall, sondern haben ihren Ursprung in fehlender Kommunikation oder unklaren Regelungen zu Lebzeiten. Eine sorgfältig gegründete Familiengesellschaft kann deshalb weit mehr sein als ein rechtliches Konstrukt – sie schafft Verlässlichkeit und gibt allen Beteiligten Orientierung.

Die Kanzlei Königstraße verfolgt hier ein klares Ziel: Konflikte möglichst gar nicht erst entstehen zu lassen. Sollte es dennoch zu Meinungsverschiedenheiten kommen, setzen wir auf nachhaltige und außergerichtliche Lösungen. Dabei verbinden wir unsere erbrechtliche Expertise mit der Zusammenarbeit erfahrener psychologischer Beraterinnen und Berater.

Wir unterstützen und beraten Sie bei der Ausgestaltung des Gesellschaftsvertrags und erarbeiten gemeinsam mit Ihnen eine für alle Beteiligten zufriedenstellende Lösung.
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