Ihre Kanzlei Königstraße in Stuttgart berichtet über ein aktuelles Urteil aus dem Urheberrecht: Betreiberin einer Social-Network-Plattform haftet nicht für Urheberrechtsverletzung eines Users

So urteilte das Oberlandesgericht Stuttgart (22.10.2013, 4 W 78/13) in einem aktuellen Fall. Ein User eines großen Social-Network-Portals hatte in einem Blogbeitrag ein Foto veröffentlicht, wofür er kein Bildrecht hatte. Der Fotograf schickte umgehend eine Abmahnung an die Betreiberin des Portals und verlangte zudem Auskünfte, in welchem Rahmen das Foto genutzt worden sei. Die Betreiberhin erhob ihrerseits Klage, weil der Fotograf keinen Anspruch auf Auskünfte habe und bekam in erster Instanz Recht.

Nach Ansicht der Richter am Oberlandesgericht hat die Portalbetreiberin nicht die Pflicht, Inhalte von Blogbeiträgen auf mögliche Rechtsverletzungen zu prüfen. Dies sei erst dann erforderlich, wenn ihr bekannt würde, dass eine Rechtsverletzung vorliege. Dann müsse sie entsprechende Schritte einleiten, z.B. den Beitrag löschen. Im vorliegenden Fall habe die Portalbetreiberin aber keine Kenntnis davon gehabt und sei deshalb auch nicht haftbar zu machen.

Rechtsanwalt Gerald Kneissle ist für alle Fragen des Urheberrechts und Fotorechts Ihr kompetenter Ansprechpartner in der Kanzlei Königstraße in Stuttgart. Vereinbaren Sie einen Termin!

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