Rechtsanwalt Steffen Köster sprach zum Thema „Richtig vererben! Umgang mit pflichtteilsberechtigten Erben in der Vermögensnachfolgeplanung“

Auf Einladung des Vereins Estate Planner Deutschland e.V. (VEPD) hielt Rechtsanwalt Steffen Köster, Fachanwalt für Erbrecht und zertifizierter Testamentsvollstrecker, am 12.09.2017 einen Vortrag über die unterschiedlichen Möglichkeiten des Umgangs mit pflichtteilsberechtigten Personen, die im Erbfalle möglichst umgangen werden sollen.

Die Situation kommt in der Praxis häufig vor: Zu einem von mehreren Kindern bricht der Kontakt ab, ein Kind kann mit Geld bzw. Eigentum nicht umgehen, es soll verhindert werden, dass ein Kind das Familienwohnheim oder das Familienunternehmen erbt, ein Kind ist aufgrund einer Behinderung auf staatliche Unterstützung angewiesen, wobei das Familienvermögen für die künftige Unterstützung nicht aufgebraucht werden soll usw.
In all diesen Fällen soll der pflichtteilsberechtigte Abkömmling möglichst von der Erbfolge ausgeschlossen werden und weiter soll der dem Abkömmling zustehende Pflichtteilsanspruch möglichst verringert oder ganz ausgeschlossen werden. Weiterer Anwendungsfall ist das sogenannte „Berliner Testament“, bei welchem sich die Ehegatten im ersten Erbfall gegenseitig zu Alleinerben einsetzen. Auch hierdurch werden die Kinder enterbt, selbst wenn sie im zweiten Erbgang als Schlusserben berücksichtigt werden. Auch in diesem Fall bietet sich eine erbrechtliche Planung an, um die negativen Auswirkungen einer Pflichtteilsforderung möglichst zu verhindern.

Wichtiges Thema in diesem Zusammenhang ist immer die sogenannte „vorweggenommene Erbfolge“, bei der Vermögen in Form von Immobilien, Unternehmensanteilen o. ä. auf die nächste Generation übertragen wird, gegebenenfalls unter Zurückbehalt weitreichender Nutzungsrechte. Diese sogenannten „Generationenverträge“ haben neben der Umgehung von Pflichtteilsberechtigten auch sehr weitreichende steuerliche Vorteile.

Die private und unternehmerische Nachfolgeplanung erfordert stets eine ganzheitliche Betrachtung, um die richtigen Mittel und Maßnahmen für den speziellen Einzelfall herauszuarbeiten.
In der Kanzlei Königstraße in Stuttgart ist Steffen Köster, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht sowie zertifizierter Testamentsvollstrecker hierfür Ihr richtiger Ansprechpartner.

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