Erbrecht

National und International

Frühzeitige Gestaltung der erbrechtlichen Angelegenheiten zahlt sich aus! Wir entwerfen für Sie Erbverträge, Testamente und Vermächtnisse, die speziell auf Ihre persönlichen Anforderungen maßgeschneidert werden.

Wir sind für Sie oder für Ihre Erbengemeinschaft als Testamentsvollstrecker tätig und vertreten Ihre Interessen im Rahmen von Erbauseinandersetzungen oder im Bereich des Pflichtteilsrechts.

Wir stehen Ihnen bei Fragen zur Erbeinsetzung, Enterbung, zu Vermächtnissen sowie zur Vor- und Nacherbschaft beratend zur Seite und beantragen für Sie die Ausstellung eines Erbscheins. Wir prüfen Erbverträge auf Ihre Wirksamkeit und beraten Sie über die Möglichkeiten einer Anfechtung.

Bei im Ausland gelegenen Nachlasssachen oder im Ausland ansässigen Erblassern ermitteln wir das anwendbare Recht sowie die zuständigen Gerichte und übernehmen für Sie die rechtliche Abwicklung.

Durch die breite Ausrichtung unserer Kanzlei sind wir in der Lage, Sie auch im Hinblick auf mit dem Erbrecht verbundene Rechtsfragen (Gesellschaftsrecht, Familienrecht, Steuerrecht) umfassend und kompetent zu beraten.

Terminsvertretung

Sie sind Vertreter einer Kanzlei bzw. selbst als Anwalt aktiv und können einen Gerichtstermin im Raum Stuttgart nicht wahrnehmen? Gerne vertreten wir Ihre Mandanten vor Gericht.

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Ansprechpartner für Erbrecht:

Jetzt anrufen: 0711 2483830
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