Nachlassverbindlichkeiten – ein wichtiger Begriff aus dem Erbrecht

Als „Nachlassverbindlichkeiten“ bezeichnet man alle Schulden, die mit einem Nachlass in Zusammenhang stehen (§ 1967 Abs. 2 BGB).

Nachlassverbindlichkeiten unterteilt man in drei Kategorien:

  1. Erblasserschulden: Schulden, die der Verstorbene hinterlassen hat, z.B. Mietforderungen, Darlehen etc.
  2. Erbfallschulden: Schulden, die im Zusammenhang mit dem Todesfall entstanden sind. Hierunter fallen bspw. die Kosten für die Bestattung des Verstorbenen, Pflichtteils- und Vermächtnisansprüche etc.
  3. Nachlasserbenschulden: Verbindlichkeiten, die Nachlassverbindlichkeiten und zugleich persönliche Verbindlichkeiten des Erben darstellen. Das sind all diejenigen Kosten, die aus der Verwaltung und Abwicklung des Nachlasses entstehen, wie bspw. die Kosten für die Beauftragung eines Handwerkers durch den Erben die Nachlassimmobilie einzudecken.

ACHTUNG: Für Nachlassverbindlichkeiten haftet der Erbe grundsätzlich auch mit seinem Privatvermögen, sofern er das Erbe annimmt – er kann seine Haftung jedoch auf den Nachlass beschränken.

In einem aktuellen Fall befasste sich der Bundesgerichtshof mit der Frage, ob Grabpflegekosten auch zu den Erbfallschulden gezählt werden können. Das Urteil: Nein, Grabpflegekosten sind keine Nachlassverbindlichkeiten. Im verhandelten Fall hatte der Erblasser seinen Nachlass nicht ganz aufgeteilt, sondern er hatte bestimmt, dass eine bestimmte Summe für die Pflege seines Grabes während der nächsten 20 Jahre verwendet werden sollte. Durch diese Regelung darf aber der Pflichtteilsanspruch seiner Erben nicht gemindert werden – so die Richter (BGH AZ IV ZR 174/20, Urteil vom 26.05.2021).

Die auf Erbrecht spezialisierten Anwälte Steffen Köster und Kerstin Herr sowie das weitere Erbrechtsteam unserer Kanzlei in Stuttgart werden Sie kompetent zum Thema Nachlassverbindlichkeiten beraten. Gerade, wenn zu befürchten ist, dass die Nachlassverbindlichkeiten höher sein werden als das zu erwartende Erbe, ist eine frühzeitige Kontaktaufnahme wichtig, um haftungsrechtliche Probleme zu besprechen und geeignete Maßnahmen (wie bspw. eine Erbausschlagung oder die Einleitung eines Nachlassinsolvenzverfahren) zu ergreifen. Vereinbaren Sie einen Termin!

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