Mutter muss entführtes Kleinkind nach Israel zurückbringen

Das Oberlandesgericht Stuttgart entschied in einem aktuellen Fall, dass ein Kind, das von seiner Mutter von Israel nach Deutschland entführt wurde, zeitnah wieder nach Israel zurückgebracht werden muss (OLG Stuttgart, AZ 17 UF 71/24, Beschluss vom 23.05.2024).

Das einjährige Mädchen wurde in Haifa geboren, beide Eltern sind nach israelischem Recht sorgeberechtigt. Die Mutter fürchtete, dass dem Kind durch den Gaza-Krieg akute Gefahr drohe, und brachte es deshalb – ohne Wissen und ohne Einverständnis des Vaters – nach Deutschland. Der Vater spürte seine Familie mit Hilfe der Kriminalpolizei in Reutlingen auf. Er stellte in Israel einen Rückführungsantrag nach dem Haager Kindesentführungsübereinkommen (HKÜ). Dieses Abkommen hat das Ziel, eigenmächtiges widerrechtliches Verbringen oder Zurückhalten eines Kindes zu unterbinden.

Die Argumentation der Mutter, dass ihrer Tochter in Israel durch den Gaza-Krieg eine „schwerwiegende Gefahr eines körperlichen oder seelischen Schadens“ (Art. 13 Abs. 1 lit. B HKÜ) drohe, konnte vom Gericht nicht nachvollzogen werden. Dass das Auswärtige Amt von Reisen nach Israel abrät, weil sich das Land im Kriegszustand befindet, reiche nicht aus zur Feststellung einer erheblichen und konkreten Gefahr. Das israelische Abwehrsystem habe seine Leistungsfähigkeit bewiesen und speziell im Wohnort der Familie, in Haifa, gelte die niedrigste Kriegswarnstufe. Auch die Tatsache, dass sich das Paar 2020 entschieden hatte, in Israel zu leben, obwohl die Sicherheitslage dort schon seit langer Zeit angespannt ist, belege, dass es das Leben dort nicht als gefährlich einstufe.

Das Urteil ist rechtskräftig. Das Mädchen muss innerhalb von zwei Wochen nach Israel zurückgebracht werden.

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