Rechtsanwalt Samir Talic informiert zum Mietrecht: Auch in 44 Städten in Baden-Württemberg gilt jetzt eine niedrigere Kappungsgrenze für Mieterhöhungen im laufenden Mietverhältnis!

Die Landesregierung in Baden-Württemberg hat zum 01.07.2015 für eine Reihe von Städten beschlossen, dass eine so genannte „Kappungsgrenze“ bei Mieterhöhungen eingehalten werden muss: Bei bestehenden Mietverträgen darf die Miete innerhalb von drei Jahren nur um maximal 15% (anstelle von gesetzlich bis 20%) angehoben werden. Ausnahme: Wenn eine Mieterhöhung wegen Modernisierung durchgeführt werden soll oder wenn eine Staffelmiete vereinbart wurde, gilt die Kappungsgrenze nicht!

Die neue 15%-Regelung betrifft vor allem Städte mit hoher Wohnungsnot. Im Großraum Stuttgart sind dies – außer der Landeshauptstadt selbst – Fellbach, Heilbronn, Möglingen, Reutlingen, Wendlingen und Tübingen.

Bei Ihren Fragen und Anliegen zum Mietrecht steht Ihnen in unserer Kanzlei in Stuttgart Rechtsanwalt Samir Talic, Fachanwalt für Miet- und Wohneigentumsrecht, gerne zur Seite!

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