Fachkräfteeinwanderungsgesetz: Das sind die neuen Regelungen ab 18. November 2023

Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz sollen qualifizierte, in Deutschland dringend benötigte Fachkräfte aus Drittstaaten (Ländern außerhalb der EU) leichter einen Aufenthaltstitel bekommen. Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz ist seit 1. März 2020 in Kraft und wird sukzessive weiterentwickelt, damit die Behörden genug Kapazitäten zur Umsetzung haben. Ziel dieser Etappen ist der Abbau von komplizierten bürokratischen Hürden, die bisher viele qualifizierte Fachkräfte im Ausland abgeschreckt hatten.

Im März 2023 wurde bekannt gegeben, dass es künftig drei mögliche Wege der Einwanderung gibt:

1. Qualifikation: Wer z.B. einen anerkannten Abschluss im Bereich IT hat, muss keine Berufserfahrung und keine Deutschkenntnisse mitbringen.

2. Erfahrung: Wer mindestens zwei Jahre Berufserfahrung und einen im Ausland anerkannten Abschluss nachweisen kann, muss seinen Berufsabschluss in Deutschland nicht nochmals anerkennen lassen.

3. Potenzial: Auf einer so genannten „Chancenkarte“ können Punkte gesammelt werden. So ist es für Arbeitskräfte, die noch kein konkretes Angebot für eine Arbeitststelle haben, trotzdem möglich, nach Deutschland einzuwandern. Bewertet werden z.B. Sprachkenntnisse, Alter, Berufserfahrung, Berufstätigkeit des Ehepartners etc.

Außerdem wurde die „Westbalkan-Regelung“ entfristet: Künftig können jährlich bis zu 50.000 Arbeitskräfte aus Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien auf dem deutschen Arbeitsmarkt Fuß fassen.

Ab 18. November 2023 treten nun weitere Teile des Gesetzes in Kraft:

  • Die Einwanderung wird mit der neuen Blauen Karte EU für Hochschulabsolvent*innen möglich.
  • Für akademische Fachkräfte und für Fachkräfte mit Berufsausbildung gibt es neue Regelungen: Wer alle Voraussetzungen erfüllt, hat einen Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis und kann sich auch auf Stellen bewerben, die nichts mit der vorangegangenen Ausbildung zu tun haben. Einige Berufe bilden hier jedoch eine Ausnahme.
  • Die in Deutschland so dringend benötigten Berufskraftfahrer*innen durchlaufen ein schnelleres und unbürokratischeres Verfahren.

Weitere Teile des Gesetzes werden im März bzw. Juni 2024 in Kraft treten. Aktuelle Infos finden Sie unter folgendem Link: Fachkräfteeinwanderungsgesetz | Bundesregierung.

Für rechtliche Fragen ist Ihr Ansprechpartner der Fachanwalt für Migrationsrecht Samir Talic in der Kanzlei Königstraße in Stuttgart. Seine Korrespondenzsprachen sind Deutsch, Englisch, Bosnisch, Serbisch und Kroatisch. Vereinbaren Sie einen Termin!

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