Endet die Unterhaltspflicht der Eltern mit der Volljährigkeit des Kindes?
Nein, das ist nicht so! Die Unterhaltspflicht besteht unter gewissen Umständen noch über den 18. Geburtstag des Kindes hinaus – anders als allgemein angenommen. In welchen Fällen sind Eltern also weiterhin unterhaltspflichtig? Rechtsanwältin Marlene Giray-Scheel, Fachanwältin für Familienrecht in unserer Kanzlei in Stuttgart, erläutert:
- Eltern sind weiterhin unterhaltspflichtig, wenn das Kind seinen Lebensunterhalt noch nicht selbstständig bestreiten kann (§ 1601 BGB). Dies ist der Fall, wenn sich das Kind noch in der allgemeinen Schulausbildung oder in einer Berufsausbildung befindet. Wie hoch die Unterhaltspflicht ist, richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle. Doch Achtung: Wenn das Kind während seiner Ausbildung Lohn und Kindergeld bezieht, muss dies mit den Unterhaltsansprüchen verrechnet werden. Das Kind ist seinerseits verpflichtet, die Ausbildung zügig zu absolvieren. Nach Abschluss der Ausbildung besteht eine Übergangszeit von drei Monaten, in denen die Eltern noch weiter zu Unterhaltszahlungen verpflichtet sind. Diese Zeit soll genutzt werden, um einen passenden Arbeitsplatz zu finden. Wenn das Kind sich jedoch im Anschluss an die erste, in sich geschlossene, Ausbildung – mit der es sein Leben bestreiten könnte – entschließt, noch eine zweite Ausbildung zu machen, sind die Eltern nicht mehr verpflichtet, den Unterhalt weiter zu bezahlen.
- Unterhaltspflicht während des Studiums: Hier besteht im Prinzip auch eine Unterhaltspflicht, aber es werden alle Einkünfte, z.B. ein Stipendium, Vergütung für Praktika oder der Bezug von Bafög mit eingerechnet.
- Unterhaltspflicht während einer Reise oder eines Auslandsjahres, z.B. eines Au-Pair-Aufenthaltes: Diese Phasen gelten nicht als Ausbildung, folglich sind die Eltern in dieser Zeit nicht unterhaltspflichtig.
- Unterhaltspflicht für ein behindertes Kind: Dieses stellt einen Sonderfall dar. Das Kind hat unabhängig von seinem Alter einen gesetzlichen Anspruch auf Unterhaltszahlungen.
Die Unterhaltspflicht endet zu dem Zeitpunkt, an dem das Kind seinen Lebensunterhalt selbst verdient.
Sie möchten wissen, wie lange Sie für Ihre volljährigen Kinder bezahlen müssen? Oder Sie möchten wissen, wie hoch Ihre Unterhaltsansprüche gegenüber Ihren Eltern sind? Rechtsanwältin Marlene Giray-Scheel berät Sie gerne und steht Ihnen zur Seite, wenn es darum geht, Ihre Rechte durchzusetzen. Vereinbaren Sie einen Beratungstermin!