Ein „Supervermächtnis“ – was ist das?

Ehepartner möchten Gewissheit haben, dass der länger lebende Partner finanziell abgesichert ist. Deshalb errichten sie gerne ein „Berliner Testament“. In diesem wird zunächst der überlebende Partner als Alleinerbe eingesetzt, erst nach dessen Tod erben dann die gemeinsamen Kinder.

Wesentlich mehr Gestaltungsspielraum bietet jedoch das sogenannte „Supervermächtnis“, mit dem ein Berliner Testament ergänzt werden kann. In einem Supervermächtnis kann ein Erblasser dem überlebenden Ehepartner weitreichende Befugnisse einräumen: Dieser darf seinerseits ein Vermächtnis formulieren, in dem er den Vermächtnisgegenstand, die Höhe des Vermächtnisses, die Personen, die damit bedacht werden sollen sowie auch den Zeitpunkt der Fälligkeit des Vermächtnisses innerhalb bestimmter Grenzen frei bestimmen kann.
Ein weiterer großer Vorteil: Mit einem Supervermächtnis können Erbschaftsfreibeträge optimal ausgeschöpft werden! Dies wird dann interessant, wenn es sich um eine größere Erbschaft handelt. Jedes Kind hat einen steuerlichen Freibetrag von 400.000 Euro pro Elternteil– bei höherem Erbe wird Erbschaftssteuer fällig. Wenn nun kein Supervermächtnis, sondern nur ein Berliner Testament vorliegt, wird der überlebende Ehegatte Alleinerbe. Die Kinder erben im Nachgang das Vermögen des länger lebenden Elternteils und zugleich das Vermögen des früher verstorbenen Elternteils. Es besteht also eher die Gefahr, einen über dem Steuerfreibetrag liegenden Erbteil zu erhalten. Dies kann ein optimal gestaltetes Supervermächtnis verhindern. In diesem könnte der länger lebende Elternteil ein Vermächtnis zu Gunsten der Kinder aus dem Erbe des vorverstorbenen Ehepartners aussetzen. Übrigens kann parallel auch ein Supervermächtnis zu Gunsten der Enkelkinder ausgesetzt werden – diesen steht jeweils ein Steuerfreibetrag von 200.000 Euro zu.

Die Errichtung eines optimalen Supervermächtnisses bietet einige Fallstricke, weshalb die Konsultation eines auf Erbrecht spezialisierten Anwalts dringend anzuraten ist. Dieser wird jeden Fall individuell prüfen und ein Supervermächtnis entwerfen, bei dem der überlebende Ehepartner gut abgesichert ist und zugleich steuerliche Vorteile optimal ausgenutzt werden. Wenden Sie sich in unserer Kanzlei in Stuttgart-Stadtmitte gerne an Steffen Köster, Fachanwalt für Erbrecht, und sein Erbrechtsteam.

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