Afghanistan: Kein Visum ohne persönlichen Besuch der Deutschen Botschaft

Eine 26-jährige Frau aus Afghanistan wollte mit ihrem zweieinhalbjährigen Kind zu ihrem ausgebürgerten Ehemann nach Deutschland einreisen und benötigte dafür ein Visum. Dies war im Prinzip in der Afghanischen Botschaft in Kabul erhältlich. Der Haken: Wegen der politischen Situation in Afghanistan war die Botschaft völlig überlastet – die Antragstellerin wartete mehr als zwei Jahre (!) auf einen Termin. Nach der Machtübernahme durch die Taliban erhielt sie einen Termin bei der zuständigen Botschaft in Pakistan. Um diesen wahrzunehmen, durfte sie aber nicht aus Afghanistan ausreisen. Sie stellte deshalb beim Verwaltungsgericht Berlin einen Eilantrag auf einstweiligen Rechtschutz und argumentierte, die Vorlage von Ausweis- und Heiratsurkunden müssten ausreichen, um ein Visum zu bekommen.

Das Verwaltungsgericht Berlin lehnte den Antrag ab: Es sei im Prinzip ja möglich, in Pakistan vorzusprechen. Wenn die Frau nicht dorthin ausreisen könne, dann nütze ihr ein Visum sowieso nichts, denn dann könne sie ja Afghanistan generell nicht verlassen. Zur Ausstellung eines Visums sei grundsätzlich eine persönliche Vorstellung in der zuständigen Botschaft möglich, denn sonst gäbe es keine Gewissheit über die Identität der Antragstellerin. In der Botschaft würden – wie gesetzlich vorgeschrieben – Fotos gemacht und Fingerabdrücke genommen. Die zweijährige Wartezeit sei kein Grund, hier eine Ausnahme zu machen (VG Berlin, VG 21 L 640/21 V, Beschluss vom 11.01.2022).

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