Das neue Personengesellschaftsrecht ab 1. Januar 2024:  MoPeG

Zum 01.01.2024 treten mit dem neuen Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) umfangreiche Änderungen sowohl für bestehende als auch für neue Gesellschaften ein. Neben der gesetzlichen Neugestaltung der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), insbesondere durch die Einführung eines neuen Gesellschaftsregisters für die GbR, mit neuem Zusatz “eGbR” bringt das Gesetz Änderungen im Beschlussmängelrecht bei den Personengesellschaften sowie Neuerungen in der Regelungspraxis für Kommanditgesellschaften. In der bislang schwer zu führenden Einheits-GmbH & Co. KG gibt es nun endlich Klarheit zu den Vertretungsrechten der Kommanditisten in der Gesellschafterversammlung der Komplementär-GmbH. Alle Gesellschafter von GbR, GmbH & Co. KG, KG und OHG sollten dringend die Satzungen und Gesellschaftsverträge überprüfen und der neuen Rechtslage anpassen lassen.

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