Rechtsanwalt Tobias Rist publiziert zum Zugewinnausgleich

In der aktuellen Ausgabe des Magazins FK kompakt  des IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft publiziert unser Kollege Tobias Rist einen Artikel zum Thema „So gelingt die Unternehmensbewertung im Zugewinnausgleich“.

Worum geht es?
Bei einer Scheidung eines Unternehmerehepaars stellt sich die Frage, welche Rolle das Unternehmen im Rahmen des Zugewinnausgleichs spielt. Dazu muss das Unternehmen in wirtschaftlicher wie auch steuerlicher Hinsicht begutachtet werden. Diese Unternehmensbewertung ist ein entscheidender Faktor für die Berechnung des so genannten „Zugewinnausgleichs“. Für das Gutachten ist natürlich eine spezifische wirtschaftliche und juristische Fachkenntnis notwendig.
Rechtsanwalt Tobias Rist nennt zentrale Aspekte eines solchen Gutachtens und erklärt, was bei der Auswahl eines Sachverständigen zu berücksichtigen ist. Es gibt unterschiedliche Bewertungsmethoden: das Substanzverfahren, das Ertragswertverfahren, das modifizierte Ertragswertverfahren und das Liquidationsverfahren. Rist erläutert, welchen Ansatz diese Verfahren verfolgen und worauf bei der Anwendung der einzelnen Verfahren zu achten ist. Wichtig: Betroffene sollten nicht blauäugig die Bewertungsmethoden des hinzugezogenen Sachverständigen bzw. des Gerichtes akzeptieren, sondern die Bewertungsmethode kritisch hinterfragen!

Sind Sie persönlich von einer Unternehmerscheidung betroffen? Für juristischen Rat und Unterstützung im Verfahren wenden Sie sich an Rechtsanwalt Tobias Rist, Fachanwalt für Familienrecht und Fachanwalt für Medizinrecht, in unserer Kanzlei in Stuttgart.
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