Die Kanzlei Königstraße in Stuttgart informiert: Künftig werden Verkehrssünder in EU-Mitgliedsstaaten grenzübergreifend verfolgt!

Sind Sie im Urlaub geblitzt worden? Bisher war das noch kein Anlass zu großer Sorge – der Strafzettel wurde nicht nach Deutschland nachgeschickt. Das wird sich nun ändern!

Im September 2011 hatte die „Kommission zur Erleichterung der grenzübergreifenden Durchsetzung von Verkehrssicherheitsvorschriften“ einen Vorschlag erarbeitet, dem der Europarat zustimmte (EiÜ 25/11; 32/11). Nun, nach einer zweijährigen Übergangsfrist, sollen sich alle EU-Mitgliedsstaaten an die neuen Vorgaben halten. Ab sofort können die Polizeibehörden der EU-Mitgliedsstaaten auf ein zentrales Datenregister zugreifen, in dem alle Fahrzeug- und Führerscheinhalter eingetragen sind. So können Verkehrssünder leicht identifiziert und Bußgeldbescheide länderübergreifend verschickt werden. Diese betreffen vor allem folgende Delikte: Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit, Fahren nach Alkohol- oder Drogenkonsum, Handynutzung während der Fahrt, Missachten einer roten Ampel, Fahren ohne Helm und unerlaubte Nutzung des Standstreifens.

Wichtig zu wissen: Das Strafmaß richtet sich nach dem Recht desjenigen Landes, in dem das Delikt begangen wurde. Und hier gibt es erhebliche Unterschiede! Laut ADAC kostet z.B. das Telefonieren während der Fahrt bei uns „nur“ 40 Euro Strafe, in Spanien dagegen das Fünffache. Für Autofahrer ist deshalb künftig im Urlaub höchste Vorsicht geboten!

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