Exemplarisches Urteil gegen Islamisten wegen Zerstörung von Weltkulturerbe gefällt

Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag hat am 27.09.2016 ein wegweisendes Urteil gefällt: Der Islamist Ahmad Al Faqi al Mahdi war angeklagt worden, 2012 an der Zerstörung der historischen Stätten im westafrikanischen Timbuktu, Mali, beteiligt gewesen zu sein. Dies konnte anhand von Videoaufzeichnungen belegt werden. Bei den zerstörten Stätten handelte es sich um denkmalsgeschützte mittelalterliche Grabstätten sowie eine Moschee, die zum UNESCO-Weltkulturerbe gehörten.
Der Angeklagte war zu dieser Zeit Angehöriger der islamistischen Terrorgruppe Ansar Dine, die 2012 gemeinsam mit Al-Qaida mehrere Monate zahlreiche Städte, darunter Timbuktu, kontrollierte – mit dem Ziel, dort einen islamischen Staat zu gründen.
Der Angeklagte  gestand während des Prozesses seine Beteiligung an der Zerstörung, bereute seine Taten und bat um Vergebung.  Außerdem richtete er einen Appell an alle Muslime, nicht so zu handeln wie er.
Ahmad Al Faqi al Mahdi wurde zu neun Jahren Haft verurteilt (Az. ICC-01/12-01/15).
Das Urteil aus Den Haag wurde von der UNESCO positiv aufgenommen. Sie bezeichnete den Schritt als „wegweisend“, denn bisher war die Zerstörung von Kulturgütern meist ungesühnt geblieben.

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