Eine aktuelle Studie belegt es: Im Arbeitsalltag werden vorgeschriebene Ruhepausen häufig nicht eingehalten

Ein Arbeitstag ohne ausreichende Ruhepausen führt über kurz oder lang zu erheblichen gesundheitlichen Beschwerden.

Im Arbeitszeitgesetz (ArbZG, zweiter Abschnitt, § 4) sind die Ruhepausen für Arbeitnehmer während eines Arbeitstages festgesetzt. Dort heißt es: Wer mehr als 6 Stunden am Tag beschäftigt ist, muss eine Pause von mindestens 30 Minuten einlegen. Wer sogar neun Stunden oder mehr arbeitet, muss 45 Minuten Ruhepause einhalten. Arbeitnehmer haben außerdem einen Anspruch darauf, 11 Stunden am Stück ununterbrochene Ruhezeit zu bekommen.
Abweichungen und Sonderregelungen gibt es in bestimmten Sektoren, häufig z.B. im Gesundheitswesen. Sie müssen aber vertraglich abgesprochen sein.

Eine Forschergruppe der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat nun eine Studie („Verkürzte Ruhezeiten: Auswirkungen auf die Gesundheit und die Work-Life-Balance“) vorgelegt, die zum alarmierenden Ergebnis kommt, dass die vorgeschriebenen Ruhezeiten in jedem fünften Fall nicht eingehalten werden. Viele Vollzeitbeschäftigte sind demnach von verkürzten Ruhezeiten betroffen. Und: Je mehr die Arbeitnehmer sowieso schon arbeiten, desto häufiger wird die Grenze überschritten.
Dies ist eine Praxis, die massive Auswirkungen auf die Gesundheit und Arbeitsfähigkeit der Mitarbeiter hat. Die Autoren belegen, dass psychosomatische Beschwerden der Arbeitnehmer mit reduzierten Ruhezeiten signifikant ansteigen, z.B. Rückenprobleme, Schlafstörungen und Erschöpfungszustände.

Die Autoren der Studie fordern deshalb, dass die empfohlenen Mindestruhezeiten von 11 Stunden tatsächlich auch eingehalten werden müssen, außerdem sollten Ausnahmen von dieser Regelung strenger überwacht werden.

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