Ihr Rechtsanwalt für Mietrecht informiert über ein wichtiges Urteil zur Stärkung der Vermieterrechte: Handwerkern den Zutritt in die Wohnung zu verwehren rechtfertigt die Kündigung!

Der Bundesgerichtshof hat mit einem aktuellen Urteil die Rechte der Vermieter gestärkt (Az.: VIII ZR 281/13): Wenn ein Mieter den Handwerkern keinen Einlass in die gemietete Mietwohnung gewährt, kann dies ein Grund für die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses sein.

Im konkreten Fall waren Sanierungsarbeiten wegen Hausschwamms in einer Mietwohnung durchgeführt worden. Als die wegen des Hausschwamms beauftragten Handwerker noch einmal in die Wohnung kommen wollten, wurde ihnen von Seiten der Mieter der Zutritt versperrt. Auch andere Handwerker wurden nicht mehr hereingelassen. Der Vermieter sprach die fristlose Kündigung aus. Das Landgericht Berlin sah diese Kündigung zunächst als nicht gerechtfertigt an. Erst der Bundesgerichtshof entschied anders. Es sei zu berücksichtigen, dass der Vermieter ein Interesse daran habe, seine Immobilie zu sanieren und zu modernisieren. Die Kündigung des Mietverhältnisses stützt sich auf die Verletzung von Duldungspflichten der Mieter.

Für Fragen zum Mietrecht steht Ihnen in unserer Kanzlei Königstraße in Stuttgart Rechtsanwalt Samir Talic, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, gerne zur Verfügung!

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