In Planung: Schutz vor Mietkündigungen während der COVID-19-Pandemie

Eine aktuelle Gesetzesvorlage der Bundesministerien für Justiz, Inneres und Wirtschaft sieht vor, dass Menschen, die infolge der Corona-Krise ihre Miete nicht mehr bezahlen können, nicht deswegen aus ihrer Wohnung oder ihrem Haus gekündigt werden dürfen.
Diese Sonderregelung im Mietrecht soll für den Zeitraum vom 1. April bis zum 30. September 2020 gelten.

Da bisher noch keine Aussagen darüber getroffen werden können, wann der Höhepunkt der Corona-Infektionen in Deutschland erreicht sein wird und wie lange die Wirtschaft brauchen wird, um sich wieder zu stabilisieren, wird dem Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz die Möglichkeit eingeräumt, diese Sonderregelung längstens bis zum 31. Juli 2021 zu verlängern.

Grundsätzlich ist festzuhalten: Die Mietschulden bleiben bestehen.

Diese Gesetzesvorlage soll von Bundeskabinett und Bundestag zeitnah beschlossen werden.

Bei allen Fragen zum Mietrecht ist Rechtsanwalt Samir Talic, Fachanwalt im Miet- und Wohnungseigentumsrecht auch in den kommenden Wochen und Monaten für Sie erreichbar.
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