Arbeitsrecht in Zeiten des Corona-Virus – Was Sie als Arbeitnehmer und/oder Arbeitgeber wissen müssen

Aktuell beherrscht kein anderes Thema so sehr die Medien wie die COVID-19-Pandemie.
In Anbetracht der verheerenden Auswirkung dieses Virus auf unser tägliches Leben ist dies nur folgerichtig.

Weitreichende Auswirkungen sowie die Dauer des derzeitigen Zustandes sind aktuell noch nicht absehbar. Wovon aber jeder Arbeitgeber und Arbeitnehmer unmittelbar und unvermeidlich betroffen ist, ist die Frage, mit welchen wirtschaftlichen Einbußen gerechnet werden muss und wie der wirtschaftliche Schaden im Unternehmen so gering wie möglich gehalten werden kann.
Das Stichwort „Kurzarbeit“ ist in aller Munde.

Der Bundestag beschloss am 13. März 2020 ein Gesetz zur befristeten krisenbedingten Verbesserung der Regelungen für das Kurzarbeitergeld, welches möglichst zeitnah in Kraft treten soll und dessen Änderungen bereits rückwirkend ab dem 01.03.2020 gelten sollen.

Voraussetzung für den Bezug von Kurzarbeitergeld ist ein erheblicher Arbeitsausfall aus wirtschaftlichen Gründen oder aufgrund unabwendbarer Ereignisse, welche unvermeidbar sind und zu einem Entgeltausfall führen.
Hier soll es nun massive Erleichterungen hinsichtlich der Voraussetzungen zum Erhalt des Kurzarbeitergeldes geben. So soll es ausreichend sein, wenn ein hoher vorübergehender Arbeitsausfall bei 10 % der Mitarbeiter (bisher: bei einem Drittel der Mitarbeiter) vorliegt, sodass diese nicht mehr im normalen Umfang beschäftigt werden können. Auch Leiharbeitnehmer sollen nun in Kurzarbeit gehen können.

Für den Arbeitgeber stellt sich hierbei zunächst die Frage, wie die Beantragung des Kurzarbeitergeldes vonstattengeht. Welche Fristen gelten? Ist Kurzarbeit für mein Unternehmen sinnvoll? Welche Voraussetzungen bestehen für die Gewährung des Kurzarbeitergeldes? Kann ich die Kurzarbeit anordnen oder bedarf es einer Vereinbarung mit den Arbeitnehmern?

Was ist mein Recht und wie findet sich im Zeitpunkt dieser Ungewissheit eine gemeinsame Lösung, die Kündigungen vermeidet und eine schnelle Wiederaufnahme der vollen Arbeitsleistung nach Ende der Krise ermöglicht?

Im Umkehrschluss bestehen auch bei den Arbeitnehmern eine Vielzahl von Fragen. Erhalte ich weiterhin mein Gehalt – und wenn ja, in welchem Umfang? Was bedeutet „Kurzarbeit“ konkret für mich?

Wir sind für Sie da! Wir beraten Sie über die aktuelle Lage im Arbeitsrecht und finden eine maßgeschneiderte Lösung für Sie!

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