Die Kanzlei Königstraße in Stuttgart informiert über ein aktuelles Urteil aus dem Arbeitsrecht: Arbeitgeber darf Krankmeldung ab dem 1. Krankheitstag verlangen!

Mit einer aktuellen Entscheidung hat das Bundesarbeitsgericht eine seit längerem oft diskutierte Frage entschieden: Ab dem wievielten Krankheitstag darf ein Arbeitgeber von einem Arbeitnehmer ein ärztliches Attest verlangen?
Die Antwort: Bereits ab dem ersten Tag! (BAG 5 AZR 886/11).
Der Arbeitgeber ist dabei weder verpflichtet, alle Arbeitnehmer gleich zu behandeln, noch muss er seine Entscheidung begründen. Er darf also – quasi kraft „hoheitlicher Willkür“ – sogar nur von bestimmten Arbeitnehmern ein ärztliches Attest ab dem ersten Krankheitstag verlangen, während er anderen Arbeitnehmern einen oder auch zwei Tage Krankheit ohne ärztliche Bestätigung durchgehen lässt.

Es bleibt abzuwarten, ob sich die bisher weit verbreitete Praxis, ärztliche Atteste erst ab dem dritten Krankheitstag zu verlangen, angesichts dieser Rechtsprechung ändern wird. Wenn jedoch im Arbeitsvertrag nichts zu dieser Frage vereinbart ist, ist der Arbeitgeber grundsätzlich frei in seiner Entscheidung.

Für Fragen zum Arbeitsrecht ist in der Kanzlei Königstrasse in Stuttgart Rechtsanwalt Michael Henne Ihr kompetenter Ansprechpartner.

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