Die Kanzlei Königstraße zum Internetrecht: Bundesgerichtshof bestätigt drei Urteile zum Filesharing und stärkt damit die Musikindustrie

Mit drei Urteilen bestätigte der Bundesgerichtshof am 11. Juni 2015 die Rechtsprechung der Vorinstanzen und stärkte damit die Position der Plattenfirmen. In allen drei Fällen wurden die Argumente der Familien, die von den Medienunternehmen verklagt worden waren, entkräftet.
Die Beklagten müssen jetzt jeweils Schadenersatz in vierstelliger Höhe bezahlen.
Im ersten Fall hatte ein 14-jähriges Mädchen etwa 400 Musiktitel zum Download ins Internet gestellt. Sie habe nicht gewusst, dass sie das nicht dürfe. Die Mutter dementierte diese Aussage und meinte, sie habe ihre Tochter sehr wohl gewarnt. Das konnte sie aber nicht belegen (Az.: I ZR 7/14).
Im zweiten Fall stritt ein Familienvater ab, ein illegales Tauschbörsenprogramm auf seinen Rechner geladen zu haben. Sein Sohn und seine Frau könnten es auch nicht gewesen sein, denn sie hätten keinen Zugriff auf seinen PC. Der Fehler läge wohl beim Provider, das Programm sei irrtümlich und ohne sein Wissen installiert worden. Der Beklagte konnte seine These vor Gericht nicht beweisen (Az.: I ZR 19/14).
Im dritten verhandelten Fall gab ein Mann an, zur Zeit des illegalen Downloads gar nicht zu Hause, sondern im Urlaub gewesen zu sein. Er habe vor seiner Abreise den PC und den Router ausgesteckt. Die Zeugenaussagen der einzelnen Familienmitglieder waren hierzu allerdings so widersprüchlich, dass das Gericht ihm nicht glaubte und die Abmahnung für rechtens erklärte (Az.: I ZR 75/14).

Wichtiges Ergebnis dieser drei Urteile: Eltern müssen ihre Kinder unbedingt über die Folgen illegalen Herunterladens von Musiktiteln oder Filmen aufklären. Und diese Aufklärung müssen sie belegen können – sonst haften sie für die Taten ihrer Sprösslinge und müssen hohen Schadenersatzforderungen nachkommen.

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