Schutz bei Internet-Käufen auch über nationale Grenzen hinweg! Die Kanzlei Königstraße in Stuttgart über ein wichtiges Urteil im internationalen Vertragsrecht

Wenn Verkäufer und Käufer in unterschiedlichen Ländern leben und im Fernabsatz einen Kaufvertrag abgeschlossen haben (z.B. bei Internetkäufen), kann der Käufer den Verkäufer im eigenen Land verklagen.

Der Europäische Gerichtshof entschied im Fall eines Autokaufs einer Österreicherin bei einem in Hamburg ansässigen Fahrzeughändler (Urteil vom 6.9.2012, C-190/11).

Die Österreicherin fand im Internet einen Gebrauchtwagen. Sie trat mit dem Händler per e-mail in Kontakt und fuhr dann persönlich nach Hamburg. Dort unterschrieb sie einen Kaufvertrag über 11.000 Euro und nahm das Auto direkt mit nach Österreich.

Daheim musste sie feststellen, dass das Fahrzeug versteckte Mängel aufwies. Die Aufforderung an den Verkäufer, die Schäden zu beheben, blieb erfolglos.

Die Käuferin klagte vor einem österreichischen Gericht auf Rückzahlung des Kaufpreises und Schadenersatz. Zunächst wurde diese Klage abgewiesen mit der Begründung, das Gericht sei für diesen Fall nicht zuständig.

Die Klage gelangte schließlich vor den Europäischen Gerichtshof. Die Frage war: Setzt die Anwendung von Art. 15 Abs. 1 Buchst. c der Brüssel‑I‑Verordnung (über die gerichtliche Zuständigkeit) voraus, dass der Vertrag zwischen Verbraucher und Unternehmer im Fernabsatz geschlossen wurde?

Der Europäische Gerichtshof entschied folgendermaßen: Die Anwendung dieses Artikels setzt nicht voraus, dass der Vertrag im Fernabsatz geschlossen wurde, denn obwohl der Vertrag letztendlich beim persönlichen Treffen in Hamburg zustande kam, handelt es sich hier um einen Fernabsatzvertrag. Dafür gibt es genügend Indizien, z.B. die Buchung der Leistung und die Kommunikation der Vertragspartner über Fernkommunikationsmittel. Die Käuferin bekam Recht.

In der Kanzlei Königstraße in Stuttgart ist Rechtsanwältin Marlene Giray-Scheel Ihre Ansprechpartnerin für Fragen zum internationalen Vertragsrecht. Vereinbaren Sie einen Termin!

 

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