Familienrecht: Was ist eigentlich das Wechselmodell? Die Kanzlei Königstraße informiert

Unter „Wechselmodell“ versteht man im Familienrecht eine Regelung, nach der getrennt lebende Eltern ihre Kinder zeitlich genau hälftig betreuen. Das beinhaltet auch, dass sich im Krankheitsfall des Kindes tatsächlich beide Eltern kümmern (auch deshalb Urlaub nehmen würden) und sich beide gleichermaßen für Kleidung, Schulausstattung etc. verantwortlich zeigen. Das Wechselmodell wird recht häufig gewählt, was vor allem damit zu tun hat, dass sich das Rollenverständnis in den letzten Jahren grundlegend verändert hat. Viele Mütter sind berufstätig und wollen auch nach ihrer Scheidung nicht auf ihren Job verzichten, während Väter sich aktiver als früher am Alltag ihrer Kinder beteiligen.

Das Wechselmodell könnte konkret z.B. so aussehen, dass ein Kind eine komplette Schulwoche bei der Mutter wohnt, die nächste dann beim Vater. Die Wochenenden werden abgewechselt.
Voraussetzung für die erfolgreiche Anwendung des Wechselmodells ist natürlich, dass die Eltern vernünftig miteinander kommunizieren und Absprachen zuverlässig einhalten, denn dieses Modell bedeutet einen immensen logistischen Aufwand.

Leider kommt es oft zu Auseinandersetzungen, was den Kindesunterhalt angeht, denn wenn das Kind von beiden Elternteilen gleichermaßen betreut wird, kann keiner der beiden den Barunterhalt geltend machen. Beide Eltern tragen den Unterhalt anteilig nach ihrem Einkommen. Anschaffungen, z.B. ein Instrument oder Schulausstattung, werden natürlich mit angerechnet.

Zu allen Fragen aus dem Familienrecht wenden Sie sich in unserer Kanzlei in Stuttgart an die Fachanwältin für Familienrecht Marlene Giray-Scheel. Vereinbaren Sie einen Termin!

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