Die Familiengesellschaft als ideales Instrument der Nachfolgeplanung

Wer ein umfangreiches Vermögen hat, z.B. in Immobilien und Wertpapieren, macht sich am besten frühzeitig Gedanken über eine maßgeschneiderte Nachfolgeplanung.

Die Vermögenswerte sollen nach einem möglichst individuellen Plan auf die nächste Generation übertragen werden, Schenkungen gezielt möglich gemacht und Sicherheiten fürs eigene Rentenalter gewährleistet sein.

Zur Gestaltung eines solchen Konstrukts bietet sich die Gründung einer so genannten „Familiengesellschaft“ an. Das gesamte Familienmögen wird hier zusammengefasst, seine Verwendung kann auf den Euro genau geplant und sorgfältig gesteuert werden. Sobald eine Familiengesellschaft als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gegründet ist, können steuerliche Freibeträge gezielt genutzt werden. So dürfen beispielsweise die Kinder nach und nach aus dem Familienvermögen beschenkt werden – im Rahmen des Freibetrags, der vorsieht, dass jedes Kind alle zehn Jahre mit 400.000 Euro bedacht werden darf, ohne dass Schenkungssteuern dafür fällig werden. Eine Familiengesellschaft kann auch mit minderjährigen Anteilseignern gegründet werden. Diese werden dann nicht durch ihre eigenen Eltern vertreten, sondern es wird ein so genannter „Ergänzungspfleger“ bestimmt, der die Belange der Kinder innerhalb der Familiengesellschaft vertritt. Wenn Kinder in der Familiengesellschaft vertreten sind, können natürlich Schenkungssteuerfreibeträge über viele Jahre noch besser ausgeschöpft werden.
Die Familiengesellschaft ist eine gute Möglichkeit, das Familienvermögen auf die nächste Generation zu übertragen und zugleich hohe Summen an Einkommensteuer und Erbschaftssteuer zu sparen.

Einen Gesellschaftsvertrag für eine Familiengesellschaft individuell zu gestalten, ist Aufgabe eines auf Gesellschaftsrecht spezialisierten Anwalts. In unserer Kanzlei in Stuttgart unterstützt Sie Rechtsanwalt Sven Kobbelt wenn es darum geht, Ihre Vermögensnachfolge nach Ihren Wünschen und Vorstellungen zu regeln.

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