Ein aktuelles Urteil aus dem Erbschaftsteuerrecht: Keine Erbschaftsteuerbefreiung trotz zeitweilig genutztem Familienheim

Das Hessische Finanzgericht in Kassel urteilte am 17.6.2015 (AZ. 1 K 118/15): Ein Alleinerbe ist auch dann nicht von der Erbschaftssteuer für eine Familienwohnung befreit, wenn er zeitweise darin wohnt und seine Mutter mietfrei darin wohnen lässt.

Eine Frau war von ihrem Vater als Alleinerbin eingesetzt worden, nachdem ihre Mutter die Erbschaft ausgeschlagen hatte. Die Mutter durfte weiterhin in der elterlichen Wohnung bleiben – mietfrei. Die Tochter machte nun eine Steuerbefreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 4c Erbschaftsteuergesetz (ErbStG) geltend. Sie argumentierte, die Wohnung sei weiterhin die Familienwohnung, denn sie selbst komme täglich zur Pflege ihrer über 80-jährigen Mutter und nutze manchmal zwei Räume dieser Wohnung zum Übernachten.

Für das Finanzgericht reichte die sporadische Nutzung der Wohnung nicht aus. Die Wohnung sei im vorliegenden Fall nicht mehr der Mittelpunkt des familiären Lebens der Erbin. Die Richter wiesen deshalb die Klage ab und setzten eine Erbschaftssteuer in Höhe von etwa 50.000 Euro fest. Das Finanzgericht ließ die Revision zum Bundesfinanzhof (BHF) zu.

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