Freie Fahrt für E-Scooter! Was Sie über die aktuelle Rechtslage wissen sollten

Seit wenigen Tagen dürfen E-Scooter auf deutschen Straßen fahren. Doch was gibt es zu beachten?

Zunächst müssen die Modelle eine offizielle Zulassung haben, die so genannte „ABE“. Diese ist die Grundvoraussetzung für den Abschluss der gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung.
Hier lauert schon die erste Falle: Wer einen Unfall mit einem älteren E-Scooter-Modell hat, das noch keine Zulassung besitzt, handelt ordnungswidrig, außerdem wird die Versicherung im Schadensfall nicht bezahlen.

Für die Benutzung von E-Scootern im Straßenverkehr gelten aktuell folgende Verkehrsregeln:

  • Das Mindestalter für E-Scooter-Fahrer ist 14 Jahre.
  • Ein E-Scooter darf maximal 20 km/h fahren.
  • Es gibt keine Helmpflicht.
  • Es gibt keine Pflicht, den E-Scooter regelmäßig auf Fahrtüchtigkeit untersuchen zu lassen, vorgeschrieben sind allerdings Licht, Bremsen an beiden Rädern, Seitenreflektoren und Klingel.
  • Ein E-Scooter darf nicht auf dem Gehweg fahren. Dies gilt auch, wenn er langsam fährt.
    E-Scooter müssen auf dem Radweg fahren. Falls der Gehweg für Radfahrer frei gegeben ist, haben die Fußgänger immer Vorrang. Falls es keinen speziellen Radweg gibt, müssen E-Scooter-Fahrer auf der Straße fahren, wie ein Fahrrad, möglichst weit am rechten Rand.
  • Falls es Fahrradampeln gibt, müssen E-Scooter-Fahrer sich danach richten. Ansonsten gelten die normalen Verkehrsampeln.
  • Vorgeschrieben ist der Abschluss einer Haftpflichtversicherung. Diese muss mit einem Aufkleber auf den ersten Blick erkennbar sein.
  • Achtung bei Alkohol: Es gelten die Regeln für Autofahrer! Bei einem Unfall droht der Entzug des Führerscheins bzw. die Anordnung einer MPU.

Die Regelungen betreffen bisher nur E-Scooter mit Lenkstange. Rechtlich anders aus sieht es für so genannte „Hoverboards“ ohne Lenkstange und „Mono-Wheels“, die bisher nur auf Privatgelände gefahren werden dürfen. Bei Regelverstößen drohen Bußgelder und ein Punkt in Flensburg.

Als Anwälte, die viele Fälle aus dem Verkehrsrecht bearbeiten, können wir Ihnen nur dringend raten, sich beim E-Scooter-Fahren vorsichtig zu verhalten. Zu schnell sind hohe Geschwindigkeiten erreicht – und die Stabilität ist nicht vergleichbar mit der Stabilität eines Fahrrades. Ein weiteres Problem sehen wir darin, dass E-Scooter keine Blinker haben. Wenn Sie abbiegen wollen, müssen Sie ein Handzeichen geben, was wiederum zu gefährlichen einhändigen Balanceakten führt. Eine Helmpflicht besteht zwar nicht, aber in Ihrem eigenen Interesse sollten Sie unbedingt einen Helm tragen!

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