Corona-Krise: Konzert- und Theaterkarten & Reisekosten: Wie bekomme ich mein Geld zurück?

Sie haben Karten für ein Konzert, eine Theateraufführung oder eine sonstige Veranstaltung, die aufgrund des Covid-19-Infekts abgesagt wurde? Ihnen wurde nun ein Ersatztermin angeboten, aber an diesem haben Sie keine Zeit oder kein Interesse mehr? Was gilt, wenn ein Veranstalter seine Veranstaltung – egal aus welchem Grund – absagen muss und somit seine geschuldete Leistung nicht erbringt? Haben Sie einen Anspruch auf Erstattung all Ihrer Kosten oder gibt es einen Unterschied zwischen der Frage nach der Rückerstattung des Ticketpreises und den Buchungs- und Verkaufsgebühren? Und was gilt bezüglich der Frage nach den Service- und Versandkosten? Wir beraten Sie gerne hinsichtlich Ihrer rechtlichen Möglichkeiten. Kontaktieren Sie uns!

Reisen in Corona-Zeiten: Covid-19 hat nicht nur in Deutschland zu erheblichen Änderungen des öffentlichen Lebens geführt. Aufgrund der weltweiten Ausbreitung des Virus mussten bereits unzählige Urlaubsreisen storniert werden. Wie lange dieser Zustand anhalten wird, ist derzeit noch nicht absehbar. Da sich die Gegebenheiten täglich ändern, führen die unterschiedlichen Berichterstattungen oftmals zu Verwirrung. Zuletzt wurde seitens des Auswärtigen Amtes eine weltweite Reisewarnung für nicht notwendige, touristische Reisen ausgesprochen.
Diese gilt vorläufig bis Ende April 2020.

Was bedeutet dies? Wie ist diese Reisewarnung im juristischen Sinne zu qualifizieren und was bedeutet eine Einreisebeschränkung?
Was gilt denn nun, wenn ich eine Pauschalreise oder einzelne Reiseleistungen gebucht habe? Kann ich kostenfrei zurücktreten – und wenn ja, habe ich einen Anspruch auf Rückzahlung des Reisepreises oder habe ich lediglich die Möglichkeit einer Umbuchung? Und was gilt, wenn ich einen Hotelaufenthalt ohne Anreise in einem Hotel im Ausland gebucht habe? Kann ich mich auf die Reisewarnung des Auswärtigen Amtes berufen und ebenfalls mein Geld zurückerhalten?
Und: Welche Rechte und Möglichkeiten haben Sie bereits heute für Ihre im Sommer 2020 geplante Urlaubsreise?

Wir helfen Ihnen dabei, Ihre Ansprüche geltend zu machen. Kontaktieren Sie die Anwälte in der Kanzlei Königstraße!

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