Wir freuen uns, Rechtsanwältin Kerstin Herr im Anwaltsteam der Kanzlei Königstraße in Stuttgart begrüßen zu dürfen!

Seit dem 01.April 2015 wird das Erbrechtsreferat in der Kanzlei Königstraße in Stuttgart von zwei Anwälten betreut.

Rechtsanwältin Kerstin Herr berät Sie fortan neben Rechtsanwalt Steffen Köster schwerpunktmäßig in sämtlichen erbrechtlichen Angelegenheiten.

Vorweggenommene Erbfolge, Unternehmensnachfolge, Testamentsgestaltung, Vorsorgevollmachten oder Patientenverfügungen: Frau Herr steht Ihnen bei Fragen hierzu jederzeit gerne zur Verfügung.

Wir wünschen Frau Herr einen guten Start in unserer Kanzlei in Stuttgart und freuen uns auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit!

Jetzt anrufen: 0711 2483830
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