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Scheidung und gemeinsamer Immobilienkredit

Eine Scheidung beendet die Ehe – nicht aber die gemeinsamen finanziellen Verpflichtungen. Besonders kompliziert wird es, wenn ein gemeinsamer Immobilienkredit besteht: Wer darf im Haus wohnen bleiben? Wie wird der finanzielle Ausgleich geregelt… und wer haftet gegenüber der Bank?

Viele Ehepartner gehen fälschlicherweise davon aus, dass mit der Scheidung auch die gemeinsame Haftung für einen Kredit endet. Das ist jedoch nicht der Fall! Haben beide Ehepartner den Kreditvertrag unterschrieben, kann die Bank von jedem Einzelnen die Rückzahlung verlangen. Konflikte sind in dieser Situation leider vorprogrammiert.

Rechtlich handelt es sich hierbei um eine sogenannte „gesamtschuldnerische Haftung“ nach §§ 421 ff. BGB. Das bedeutet: Beide Ehepartner haften gegenüber der Bank in vollem Umfang. Kann einer der Partner die Raten nicht bezahlen, muss der andere einspringen – selbst dann, wenn intern vereinbart wurde, dass nach der Trennung nur einer die Zahlungen übernimmt. Für die Bank spielt eine solche Vereinbarung keine Rolle.

Noch komplexer wird es, wenn ein Partner nach der Trennung in der Immobilie wohnen bleibt. Der ausgezogene Partner hat dann Anspruch auf eine „Nutzungsentschädigung“, die wiederum in der Vermögensauseinandersetzung berücksichtigt werden muss.

Die Finanzierung der Immobilie spielt außerdem eine zentrale Rolle bei der Berechnung des Zugewinnausgleichs. Achtung! Die Grundlage hierfür ist immer der aktuelle Immobilienwert. Über die Jahre kann ein erheblicher Zugewinn entstanden sein, der die Ausgleichszahlungen in manchen Fällen deutlich erhöht und unter Umständen zu erheblichen finanziellen Einbußen eines Ehepartners führen kann. Dabei spielen auch die Eigentumsverhältnisse an der Immobilie eine erhebliche Rolle.

Können sich die Ehepartner über den finanziellen Ausgleich nicht einigen, bleibt als Ausweg nur ein Gerichtsverfahren oder sogar die Teilungsversteigerung der Immobilie. Dies ist für alle Beteiligten nicht nur teuer, sondern auch stark emotional belastend.

Unsere Empfehlung: Wenn Sie von einer Trennung oder Scheidung mit gemeinsamem Immobilienkredit betroffen sind, lassen Sie die rechtliche Situation frühzeitig juristisch prüfen. So können Sie finanzielle Risiken deutlich reduzieren und langwierige Streitigkeiten vermeiden.

In unserer Kanzlei in Stuttgart sind mehrere Anwaltskolleginnen erfahren im Familienrecht und unterstützen Sie gerne. Vereinbaren Sie einen Termin!

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