Der „Generationenvertrag“ im Erbrecht – die Vorteile der vorweggenommenen Erbfolge
Seminar von Rechtsanwältin Kerstin Herr
Wieso bis zum Tod warten, um Vermögen zu übertragen? Ist es nicht viel schöner, Ihren Liebsten Vermögenswerte zukommen zu lassen zu Zeiten, in denen Sie noch am Leben sind und damit mit „warmer Hand“ schenken?
Zeitgleich kann der Übergeber infolge einer lebzeitigen Vermögensübertragung eine Reihe von Vorteilen nutzen. So können das Familienheim im Pflegefall vor dem Zugriff des Sozialamtes geschützt, Steuerfreibeträge optimal genutzt und Ansprüche eines unliebsamen Pflichtteilsberechtigten gemindert werden.
Rechtsanwältin Kerstin Herr ist auf Erbrecht spezialisiert und informiert in diesem Seminar, was Sie bei lebzeitigen Vermögensübertragungen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge beachten sollten.
Di. 30.04.2024, 19:30 – 21:00 Uhr
in der Volkshochschule Leinfelden-Echterdingen, Neuer Markt 1, 70771 Leinfelden-Echterdingen
Teilnahmegebühr € 14.-
Interessierte werden um Anmeldung direkt bei der VHS Leinfelden-Echterdingen gebeten.