Vortrag von Rechtsanwalt, Dipl.-Pol. Thomas Luther zu Elternzeit und Elterngeld

Mit dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz vom 01.01.2007 wurden die Elternzeit sowie das Elterngeld neu geregelt. In der Elternzeit steht der Mutter, aber auch dem Vater des Kindes, ein Freistellungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber für die Erziehung des Kindes von bis zu drei Jahren zu. Wann müssen die entsprechenden Schritte eingeleitet werden? Der Vortrag behandelt die Anmeldefristen, Möglichkeiten der Teilzeitarbeit, das Kündigungsverbot für den Arbeitgeber usw.

Mit Hilfe des Elterngeldes soll nach der Geburt eines Kindes für einen gewissen Zeitraum vor allem der Einkommenswegfall desjenigen Elternteils kompensiert werden, der die Betreuung des neugeborenen Kindes übernimmt. Es werden die Voraussetzungen der Antragstellung erläutert, die Bezugsdauer und Partnermonate vorgestellt, der Geschwisterbonus thematisiert sowie die Anrechnung des Elterngeldes auf andere staatliche Leistungen für junge Familien besprochen.

Das Seminar findet statt in der VHS Leinfelden, Am neuen Markt, Seminarraum 1
19:30 – 21:30 Uhr
Unkostenbeitrag der VHS: 11 €; Interessierte werden um Anmeldung gebeten unter 0711-1600-315.

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