Vereinsrecht

Mit der Kanzlei Königstraße finden Sie auch im Vereinsrecht den richtigen Ansprechpartner. Wir beraten sowohl kleine Vereine die sich in der Gründungsphase befinden, als auch große Dachverbände mit mehreren tausend Mitgliedern in allen rechtlichen Fragen im Bereich des Vereinsrechts.

Unser Beratungsangebot erstreckt sich von der Vereinsgründung, der Erstellung oder Änderung Ihrer Vereinssatzung, über Haftungsfragen bis zum drohenden Entzug der Rechtsfähigkeit bzw. Gemeinnützigkeit. Ihre Vereinssatzung passen wir individuell ihren Wünschen und Interessen an. Durch speziell an ihre Bedürfnisse und an geltendes Recht angepasste Satzungen lassen sich Streitigkeiten im Verein schon im Vorfeld vermeiden. Aber auch bei schon bestehenden Streitigkeiten vertreten wir ihre Interessen und zeigen ihnen Wege der Konfliktlösung.

Ausländische Vereine profitieren von unseren Korrespondenzsprachen sowie unseren Kontakten zu Dolmetschern, um gegebenenfalls auch mehrsprachige Regelungen für Sie zu entwickeln.

Durch die breite Ausrichtung unserer Kanzlei sind wir in der Lage, Sie auch im Hinblick auf mit dem Vereinsleben verbundene Rechtsfragen (Baurecht, Mietrecht, Steuerrecht, Internetrecht, Mediation) umfassend und kompetent zu beraten.

Als eingetragener oder nicht eingetragener Verein sind Sie grundsätzlich steuerpflichtig und haben daher auch Anzeige- und Mitwirkungspflichten. Insbesondere die steuerliche Behandlung von Spenden und Mitgliedsbeiträgen wirft in der Praxis immer wieder Fragen auf. Wir nennen ihnen die Voraussetzungen für den Spendenabzug und beraten Sie zu den wichtigsten Änderungen der Gemeinnützigkeitsreform. Auch helfen wir ihnen bei der richtigen Abrechnung des Übungsleiter- und neuen Ehrenamtsfreibetrags.

Ebenso zeigen wir ihnen die verschiedenen Möglichkeiten auf, falls eine Auflösung des Vereines oder Eröffnung eines Insolvenzverfahrens im Falle der Überschuldung droht.

Seit 2009 kann ein Verein auch selbst Ansprüche vor Gericht einklagen und nicht nur verklagt werden, § 50 Abs. 2 ZPO. Auf Ihren Wunsch ist die Kanzlei Königstraße Ihr Prozessbevollmächtigter zur Wahrung ihrer Rechte.

Unsere Anwälte sind selbst aktive Mitglieder in einer Vielzahl von Vereinen und haben sowohl eigene Vereine mitbegründet als auch Vorstandstätigkeiten übernommen.

Jetzt anrufen: 0711 2483830
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