Die Teilungsversteigerung

Streit in einer Erbengemeinschaft und keine Einigung in Sicht: Dann ist die so genannte „Teilungsversteigerung“ vielleicht der einzige Ausweg. Unter „Teilungsversteigerung“ versteht man die Versteigerung einer Immobilie oder eines Grundstücks, die den Zweck hat, eine Erbengemeinschaft aufzulösen. Der durch die Versteigerung erzielte Erlös wird im Anschluss zwischen den Eigentümern aufgeteilt. Die Aufteilung ist jedoch nicht Sache des Gerichtes, das müssen die Erben untereinander klären.
Wichtig: Jeder einzelne Miterbe kann nach § 2042 BGB einen Antrag auf eine Teilungsversteigerung stellen! Zur Durchführung des Verfahrens ist es nicht notwendig, dass alle Mitglieder der Erbengemeinschaft zustimmen.

Häufig wird in einer Teilungsversteigerung erheblich weniger für eine Immobilie erzielt als dies im freien Verkauf möglich ist. Deshalb wird der Anwalt im Interesse seiner Mandanten immer auch nach anderen Lösungen suchen, um eine Einigung zwischen den Erben zu erzielen. Die Teilungsversteigerung kann aber auch – mit entsprechender Vorbereitung – zu überraschenden Mehrerlösen führen, wenn sich mindestens 2 interessierte Bieter „hochbieten“.
Ein spezialisierter Anwalt wird seine Mandanten ausführlich über die Vor- und Nachteile und die entstehenden Gerichts- und Verwaltungskosten eines solchen Verfahrens beraten, die sich am Wert der Immobilie orientieren. Falls das Teilungssteigerungsverfahren dennoch durchgeführt werden soll, wird er seinen Mandanten bei der Antragstellung zur Seite stehen. Für den Fall, dass ein Teilungsversteigerungsverfahren verhindert oder verzögert werden soll, kann in besonderen Fällen ein Einstellungsantrag gestellt werden. Dann ist es möglich, die Versteigerungsverfahren um 6 Monate – und auf Antrag für weitere 6 Monate – zu verzögern. Dieser zeitliche Aufschub kann wertvoll sein, falls sich beispielsweise doch noch ein Verkauf der Immobilie abzeichnet.

Sobald das Versteigerungsverfahren eröffnet ist, wird das Gericht den Verkehrswert für die Immobilie festlegen. Hierzu wird ein Sachverständiger beauftragt. Der eigentliche Versteigerungstermin findet dann einige Monate nach Antragstellung statt, wobei alle Beteiligten 4 Wochen vorher vom Termin erfahren. Wann welche Objekte versteigert werden, kann man unter www.versteigerungspool.de nachlesen. Achtung: Im Grundbuch eingetragene Belastungen müssen vom Käufer übernommen werden!

In der Kanzlei Königstraße in Stuttgart sind wir spezialisiert auf Teilungsversteigerungsverfahren. Wir beraten und vertreten (Mit-)Eigentümer gegen einen anderen (Mit-)Eigentümer vor dem zuständigen Amtsgericht. Wenden Sie sich an Rechtsanwalt Steffen Köster, Fachanwalt für Erbrecht. Er berät Sie gerne!

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