Aktuelle Phishing-Angriffe via Spam-Mail

Der Begriff des „Phishings“ ist ein englisches Kunstwort, das sich an „fishing“ oder auch „password fishing“, also dem Angeln nach Passwörtern anlehnt. Mittel des sog. Phishings wird versucht, über eigens erstellte Domain-Adressen im Internet, E-Mails oder SMS an Daten eines Internetnutzers zu gelangen, um die Identität des jeweiligen Nutzers annehmen zu können und anschließend mit den erhaltenen Daten Geldkonten anzugehen und diese im Bestand zu leeren.

Das sog. Phishing ist sowohl in strafrechtlicher als auch in zivilrechtlicher Hinsicht von juristischer Bedeutung. Der eigentliche Phishing-Vorgang ist dem sog. Cybercrime zuzuordnen und stellt gegenüber dem Internetnutzer oder (nach Erhalt der Daten) gegenüber dem kontoführenden Kreditinstitut eine rechtswidrige Handlung dar, die nach einhelliger Auffassung als Betrug im Sinne von § 263 StGB zu werten ist. In zivilrechtlicher Hinsicht stellt sich meist die Frage, wer für den eingetretenen Schaden aufkommen muss, da die gephishten Gelder meist in Folgetransaktionen weitergeleitet werden und so das Auffinden nicht mehr möglich ist. Eine Rückführung der Gelder scheitert meist bereits an diesem Umstand.

In der jüngsten Zeit häufen sich Phishing-Angriffe via Spam-Mail auf Kreditkartendaten von Amazon-Kunden – „Verified by Visa“-Passwort und „Mastercode SecureCode“ und insbesondere auf Kontokundendaten des Sparkassen-Verbunds oder Kontodaten für eine angebliche Steuerrückerstattung durch das Bundesministerium für Finanzen. Der Internetnutzer wird mittels einer sog. Spam-Mail unter Vorspiegelung eines nicht realen Szenarios animiert, vertrauliche Daten nach Betätigung eines beigefügten Links auf einer weiteren Internetseite zu bestätigen. Folgt man diesem Szenario werden die Daten jedoch direkt an die Täter des Phishing-Angriffs weitergeleitet.

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