Hat ein Affe das Urheberrecht an seinem Selfie?

Ein höchst ungewöhnlicher Fall aus dem Urheberrecht beschäftigte US-amerikanische Gerichte über mehrere Jahre und ist nun endlich abgeschlossen.

Worum ging es?
David J. Slater, professioneller britischer Naturfotograf, arbeitete 2011 auf der indonesischen Insel Sulawesi. Um Affen in ihrem Lebensraum zu zeigen, verbrachte er viele Tage in ihrer Nähe. Ein Makakenweibchen namens Naruto war so zutraulich, dass es sogar mit seiner Kamera hantierte. Dabei schoss es mehrere Bilder – darunter auch ein Selfie, das Slater in einem Bildband „Wildlife Personalities“ veröffentlichte.

Das Foto wurde sehr berühmt und millionenfach im Internet kopiert, unter anderem von Wikipedia. Slater bekam keinerlei Nutzungsgebühren dafür und klagte. Die Klage wurde abgewiesen mit dem Argument, dass ihm – ebenso wie dem Affen – keine Urheberrechte zustünden. Das Foto dürfe unentgeltlich veröffentlicht werden.

Kann ein Affe Urheber und Eigentümer einer Fotografie sein?

2015 stellte sich die Tierrechtsorganisation PETA vor Naruto und verklagte Slater. PETA argumentierte, dass Naruto sowohl Urheberin als auch Eigentümerin der Fotografie sei. Deshalb habe sie ein Recht auf die Einnahmen durch den Verkauf des Bildes. In erster Instanz wurde die Klage abgelehnt. PETA ging in Berufung.

Vor einigen Tagen kam es endlich zu einer außergerichtlichen Einigung: Der Fotograf spendet künftig 25% der Einnahmen, die er durch den Verkauf des Fotos erzielt, an gemeinnützige Organisationen, die sich für den Schutz der Tierwelt in Narutos Heimat Indonesien einsetzen.
Der Fall ist zwar höchst skurril, sensibilisiert aber die Öffentlichkeit für das Thema Urheberrecht.

Für alle Fragen und Anliegen zum Urheberrecht wenden Sie sich in unserer Kanzlei in Stuttgart bitte an Rechtsanwalt Gerald Kneissle. Vereinbaren Sie einen Termin!

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