Ihre Anwälte der Kanzlei Königstraße informieren über ein aktuelles Urteil aus dem Mietrecht: Vermieterposition bei der Eigenbedarfskündigung gestärkt!

Der Bundesgerichtshof fällte am 4.2.2015 ein Urteil, das die Rechte der Vermieter erheblich stärkt (Az. VIII ZR 166/14). Eine Eigenbedarfskündigung darf nicht deshalb angefochten werden, weil die Wohnfläche möglicherweise für den künftigen Bewohner zu groß ist. Dies zu beurteilen, ist allein Vermietersache.

Wie war die Sachlage? Ein Vermieter kündigte seinen Mietern den Mietvertrag für eine 130qm große 4-Zimmer-Wohnung in Karlsruhe. Er begründete dies damit, dass sein 22jähriger Sohn, ein Student, dort mit einem Freund einziehen wolle. Die Mieter akzeptierten diese Kündigung nicht – mit der Begründung, die Wohnungsgröße sei für einen Studenten unangemessen. Das Landgericht gab den Mietern Recht.
Der BGH hingegen hob das Urteil des Landgerichts auf. Die Richter urteilten, die Kündigung dürfe nur angefochten werden, wenn Rechtsmissbrauch vorläge – nicht aber, weil die Wohnungsgröße unangemessen erscheine. Es gäbe keine Richtwerte, wie viele Quadratmeter von einer Person bewohnt werden dürften. Dies zu beurteilen, müsse ganz allein dem Vermieter überlassen bleiben.

Mit diesem Urteil schwächte der Gesetzgeber die Position der Mieter erheblich.
Haben Sie Fragen zum aktuellen Mietrecht? Samir Talic ist Fachanwalt für Miet- und Wohneigentumsrecht und berät Sie gerne. Vereinbaren Sie einen Termin!

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