Kindergeld und Kindesunterhalt: Was ändert sich 2019?

Der Gesetzgeber möchte Familien finanziell entlasten und hat deshalb für 2019 einige Änderungen im Familienrecht verabschiedet.

Zum einen betrifft dies das Kindergeld. Dies wird ab 1. Juli 2019 um monatlich 10 Euro angehoben: Für das erste und das zweite Kind sind es dann je 204 Euro, für das dritte Kind 210 Euro und für jedes weitere Kind 235 Euro. Parallel wird der steuerliche Freibetrag etwas erhöht, er steigt 2019 um 192 Euro jährlich und wird 2020 nochmals um dieselbe Summe erhöht.
Eine weitere Veränderung gibt es 2019 beim Kindesunterhalt. Zum 1. Januar 2019 werden die Beiträge in der „Düsseldorfer Tabelle“ angehoben. Diese regelt den Barunterhalt, den getrennt lebende Elternteile für ihre Kinder bezahlen müssen. Der „neue“ Mindestunterhalt für Kleinkinder (bis 5 Jahre) beträgt nun 354 Euro im Monat. Für 6 bis 11-jährige Kinder sind es 406 Euro, für 12 bis 17-jährige Kinder 476 Euro. Dies bedeutet eine Erhöhung um sechs, sieben bzw. neun Euro pro Monat – gestaffelt nach Altersstufe.

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