Ihre Kanzlei aus Stuttgart informiert Sie über Neuerungen im Familienrecht: Sorgerecht für nichtverheiratete Väter

Das Statistische Bundesamt meldete im vergangenen Jahr, dass die Eltern jedes dritten Neugeborenen in Deutschland nicht verheiratet sind. Für das Sorgerecht in diesen Fällen galt bisher: der Vater durfte das Sorgerecht nur dann ausfüllen, wenn die Mutter ihre Einwilligung gab. Dies erklärte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe kürzlich für verfassungswidrig, da es eine Benachteiligung der Väter darstellt (1 BvR 420/09). In einer familiengerichtlichen Untersuchung des Einzelfalles kann nun dem Vater das Sorgerecht auch ohne Zustimmung der Mutter zugesprochen werden – sofern das Kindeswohl gewahrt wird. Dem nichtehelichen Vater kann auf diesem Weg das gemeinsame oder sogar auch das alleinige Sorgerecht eingeräumt werden. Die Bundesregierung erarbeitet derzeit einen Gesetzesentwurf zu diesem Thema. In der Übergangsphase müssen sich die Familiengerichte an das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes halten. Was bedeutet das konkret? Nichteheliche Väter können nun vor dem Familiengericht neu ihr Sorgerecht beantragen.
Wichtig ist allerdings, dass der Antrag auf Sorgerecht mit Hilfe eines erfahrenen, auf Familienrecht spezialisierten Rechtsanwalts erfolgt, denn vor Gericht muss sehr gut begründet werden, dass und inwieweit die väterliche Mitsorge oder Alleinsorge dem Kindeswohl nutzt.
In unserer Kanzlei steht Ihnen die Rechtsanwältin Marlene Giray-Scheel für Fragen des Sorgerechts gerne zur Verfügung. Vereinbaren Sie einen Termin!

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