Kfz-Versicherung: Beilackierungskosten können nicht in jedem Fall abgerechnet werden

„Beilackierung“ bezeichnet nicht die Lackierung der durch einen Unfall geschädigten Karosserieteile, sondern die Angleichung der umliegenden Lackpartien an den frisch lackierten Unfallschaden.

Das Oberlandesgericht Hamm befasste sich mit der Frage, ob Beilackierungskosten bei einem Kfz-Schadensfall generell fiktiv abgerechnet werden können.
Das Urteil: Die Kosten dürfen nur dann abgerechnet werden, wenn sich die Maßnahme als tatsächlich notwendig erweist (I 26 U 72/16, Urteil vom 28.3.2017).
Verhandelt wurde im Schadensfall eines 6 Jahre alten Autos, das bereits einen hohen Tachostand aufwies. Die Versicherung bezahlte zwar den Unfallschaden, lehnte aber die Übernahme der Beilackierungskosten ab. Sie berief sich dabei auf eine andere Kfz-Werkstatt, die den Schaden kostengünstiger repariert hätte und – neben anderen Kostenpunkten – auch keine Beilackierungskosten in Rechnung gestellt hätte.

Das OLG Hamm gab der Versicherung Recht: Im vorliegenden Fall sei die Beilackierung des Fahrzeugs nicht notwendig gewesen. Deshalb müsse die Versicherung fiktive Beilackierungskosten auch nicht erstatten.
Achtung: Dieses Urteil bedeutet nicht, dass generell keine Beilackierungskosten erstattet werden müssen, sondern nur, dass geprüft werden muss, ob die Beilackierung erforderlich ist. Dann ist die Kostenübernahme – auch bei fiktiver Rechnungsstellung – Pflicht der Versicherung.

Fazit: Im Schadensfall muss ein Sachverständiger herangezogen werden, der detailliert erklärt, ob und warum die Beilackierung an einem Fahrzeug notwendig ist. Dabei wird es nicht reichen, dies pauschal zu fordern, sondern muss fundiert begründet werden. Der Sachverständige muss dazu eine schriftliche Stellungnahme abgeben.

Haben Sie Fragen zum Verkehrsrecht? Brauchen Sie die Unterstützung eines Rechtsanwalts? Vereinbaren Sie gerne einen Termin.

Jetzt anrufen: 0711 2483830
Kanzlei Königstraße Köster & Kollegen Rechtsanwälte Fachanwälte Steuerberater hat 4,85 von 5 Sternen 268 Bewertungen auf ProvenExpert.com