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Samir Talic

Externer Kooperationspartner

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Fachanwalt für Migrationsrecht

Schwerpunkt :

Zu einem guten Ende gehört auch ein guter Beginn.

Konfuzius (551 – 479 v. Chr.), latinisierter Name für Kongfuzi, K’ung-fu-tzu, »Meister Kong«, chinesischer Philosoph

Genaue Bedarfsermittlung Ihres Anliegens – Kostentransparenz – 100% Vertrauensverhältnis – gute Kommunikation

Sie suchen Kompetenz, leidenschaftliches Engagement und einen spezialisierten Anwalt, der anhand Ihres Beratungsbedarfes und Ihren gewünschten Interessen effektive Lösungen für Ihre rechtlichen Probleme findet?

Kontakt:

Rechtsanwalt Samir Talic ist seit dem 01.01.2024 in der Kanzlei VICARII Rechtsanwälte tätig.

VICARII Rechtsanwälte

Stafflenbergstr. 38
70184 Stuttgart
T: 0711 968833 – 0
E: [email protected]

Twitter: @SamirTalic
Xing-Kontakt: https://www.xing.com/profile/Samir_Talic

Werdegang:

  • Studium Rechtswissenschaften an der Eberhard-Karls-Universität Tübingen
  • Referendariat am Landgericht Stuttgart

Korrespondenzsprachen:

Deutsch, Englisch, Bosnisch, Serbisch, Kroatisch

Mitgliedschaften:

Neben seinem erheblichen Schwerpunkt in Fragen zum Migrationsrecht (Schwerpunkt: Aufenthalt, Fachkräftemigration, Visa, Einbürgerungen) und beim Mietrecht (Kündigung/Räumung) engagiert sich Rechtsanwalt Talic seit vielen Jahren zusätzlich zu seinen Beratertätigkeiten für gemeinnützig anerkannte Vereine und Stiftungen in deren Gründungsphasen. Diese begleitete er sowohl als Mitgründer als auch als erster oder zweiter Vorsitzender.

Vorträge, Dozententätigkeit:

Aktuelle Vorträge von  Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Samir Talic finden Sie unter Veranstaltungen.

Gerne können Sie Herrn Rechtsanwalt Talic für Vorträge, Workshops, Inhouse Schulungen und Veranstaltungen als Dozent buchen. Aktuelle Vorträge sind zum Beispiel: „Erfolgreiches Vermieten für Vermieter“,“ Einführung in das Asylrecht für ehrenamtlich tätige Personen“, „Haftung im Verein“ usw.

Veröffentlichungen:

Rechtsanwalt Samir Talic kommentiert u.a. Normen des Bürgerlichen Gesetzbuchs für den Münchner Verlag Dr. von Göler im ersten frei zugänglichen Online-Kommentar www.bgb.kommentar.de:

§ 24 Sitz des Vereins
§ 562c Abwendung des Pfandrechts durch Sicherheitsleistung
§ 562d Pfändung durch Dritte

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